Dachdecker entwickeln Drohnen-Richtlinie für Aufmaß
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Dachdecker entwickeln Drohnen-Richtlinie für Aufmaß

Wie sollen bestimmte Dachtypen eigentlich per Drohne beflogen werden? Welche Maße müssen vorliegen? Was sind typische Maßtoleranzen – und welche Aufmaße sind vielleicht doch besser per Hand zu erstellen? Antworten auf diese und andere Fragen sollen durch eine Drohnen-Richtlinie für die Aufmaßerstellung zukünftig verbindlich beantwortet werden.

Bild von Thomas Gorski
Thomas Gorski arbeitet mit dem Airteam an der Drohnen-Richtlinie. (Foto: Airteam)

ZVDH forciert die neue Drohnen-Richtlinie  

Erarbeitet wird die neue Richtlinie aktuell vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) in Kooperation mit dem Drohnen-Spezialisten Airteam, dem DIN und dem Verband für unbemannte Luftfahrt (UAV DACH). „Sich an diese Richtlinie zu halten, sei zwar nicht vorgeschrieben, doch von der Durchsetzung eines Standards profitiere die gesamte Branche“, meint Thomas Gorski, Geschäftsführer von Airteam. Mit seinem Unternehmen hat er sich auf die digitale Aufmaßerstellung per Drohne spezialisiert.

Dachdecker Felix Moll bringt praktische Expertise ein

Bild von Dachdeckermeister Felix Moll
Für Dachdeckermeister Felix Moll gehört die Drohne fest zur Ausrüstung. (Foto: Moll)

Als Praktiker mit im Boot ist Dachdecker- und Bauklempnermeister Felix Moll. Er setzt Drohnen bereits seit 2018 ein: „Neben der Aufmaßerstellung bei großen Dachflächen nutze ich die Luftbilder im Rahmen von Dachwartungen und zur Lokalisierung von Schäden.“ Moll ist an der Erarbeitung der DIN SPEC 54-52-5 beteiligt und liefert mit anderen beteiligten Kollegen das handwerkliche Know-how für den neuen Drohnen-Standard, um die nötige Praktikabilität sicherzustellen. Seit über drei Jahren kennt er Gorski und ist über seine ehrenamtliche Verbandsarbeit zum Richtlinien-Projekt gekommen.

Video vom Drohnen-Einsatz bei Dachdecker Moll:

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Die gewonnenen Drohnen-Daten weiterverarbeiten

Für Thomas Gorski ist die Drohne ein wichtiges Werkzeug für den Handwerker: „Dabei ist das Aufmaß nur der erste Teil, viel wichtiger ist jedoch, wie man die gewonnenen Daten weiterverarbeiten kann.“ Fachmann Gorski unterscheidet drei wesentliche Schritte bei der Aufmaßerstellung per Luftbild: erstens die Datenaufnahme durch den Drohnenflug, zweitens die Datenverarbeitung durch die dahinterliegende Software und drittens das Ergebnis, also die Ausgabe der Daten.

Bild von Drohnen-Schulung
Zur Drohnen-Schulung gehört auch ein theoretischer Teil. (Foto: Airteam)

Drohnen-Richtlinie soll Sicherheit für die Praxis bringen

Für den Dachdecker oder Zimmerer sind vor allem der erste und der letzte Schritt wichtig. Genau hier soll die Drohnen-Richtlinie Klarheit schaffen. Denn es herrscht immer noch Unsicherheit. Wer soll die Drohne bedienen? Darf ich eine mit Kamera bestückte Drohne in einem Wohngebiet überhaupt nutzen? Und kann ich die Daten am Ende auch gebrauchen?

Orientierung im Vorschriftendschungel

„Die DIN SPEC 54-52-5 wird zum Beispiel enthalten, welchen Anforderungen die Drohnenkamera entsprechen muss, wie die Drohne im Einzelfall fliegen soll, etwa im Rund- oder Kreuzflug, wie viele Bilder für das Aufmaß erforderlich sind und natürlich, welche Daten zum Schluss vorliegen müssen“, erklärt Gorski. Auch durch den Vorschriftendschungel soll die Richtlinie führen, etwa bei der Frage, wer berechtigt ist, eine Drohne in welchen Gebieten zu nutzen.

Bild von Air Team Drohnen-Pilotin
Airteam-Pilotin Carolin Wilke bei der Vermessung. (Foto: Airteam)

Spielregeln beim Drohnenaufmaß sind auch für Kunden wichtig

„Diese Drohnen-Richtlinie wird Standard“, ist sich Dachdeckermeister Felix Moll sicher. „Ich finde das super. Ich freue mich darauf, wenn es so weit ist, dass ich die Richtlinie meinen Kunden vorlegen kann.“ Denn nicht wenige Auftraggeber bezweifeln die Genauigkeit der Daten. Manche messen sogar selbst nach. „Mit der neuen Richtlinie werden die Spielregeln beim Drohnenaufmaß festgelegt“, sagt Moll.

Auch für Thomas Gorski geht es beim Drohneneinsatz um Vertrauensbildung. „Wir wollen einen Standard festlegen, mit dem jeder Beteiligte und jedes Gewerk rechnen kann, beispielsweise auch der Gerüstbauer.“ Der Grundgedanke hinter der DIN SPEC 54-52-5 lautet für Gorski: Wer ein Drohnenaufmaß gemäß dieser Richtlinie beauftragt, weiß genau, was er bekommt. Und auch mit Klischees wird laut Gorski dann aufgeräumt. Etwa mit der irreführenden Behauptung, je kostspieliger die Drohne, desto präziser die Messergebnisse.

Bild von Airteam Drohne zum Thema Drohnen-Richtlinie
Drohnen sind heute bei jedem fünften Dachdeckerbetrieb im Einsatz. (Foto: Airteam)

Drohnen-Richtlinie soll auch Ausbildungsinhalt werden

Thomas Gorski rechnet mit einer Veröffentlichung der Richtlinie bis Ende Juni 2021. Dann ist es an der Branche, davon Gebrauch zu machen und die Richtlinie zu einem Standard zu führen. Ein Grundstein dafür ist gelegt. Auch in die Fachregeln des ZVDH sollen die Inhalte der Richtlinie einfließen – und folglich auch Ausbildungsinhalt werden.

Das Handwerk braucht solche Standards, denn die Drohnentechnologie wird zunehmend günstiger und bedienerfreundlicher. Schon heute spart der Einsatz von Drohnen Zeit und Geld, unabhängig davon, ob es sich um ein Steil- oder Flachdach handelt. „Drohnenbilder bieten zudem Service-Leistungen für den Auftraggeber, die immer häufiger angefragt werden“, meint Gorski. Das sind neben detailreichen Videos und Luftaufnahmen etwa auch  3D-Modelle der Gebäude, die der Dachbaubetrieb zusammen mit dem Gerüstbauer oder Architekten nutzen kann.

Nächster Schritt: Drohnenaufmaß für Fassaden

Die Drohnen-Richtlinie ist für den Airteam-Mann Gorski ein weiterer Schritt in Sachen  Digitalisierung der Betriebe. Schon heute hat jeder fünfte Dachdecker Drohnen im Einsatz – Tendenz steigend. Das Handwerk darf sich auf weitere Entwicklungen freuen, die die Arbeit erleichtern werden. „Was uns derzeit beschäftigt, ist der Einsatz bei Fassadenarbeiten. Die werden von vielen Dachdeckern ja oft mit angeboten“, weiß der Drohnen-Experte.

Bild von Gebäude-3D-Modell
Technisch kein Problem: vom Drohnen-Bild zum 3D-Modell. (Foto: Airteam)

Die Zukunft: Flug und Vermessung automatisch

Und auch bei der Software sucht das Airteam nach Lösungen, die die Technologie weiter auf die Anforderungen des Handwerks zuschneiden. „Schon in Kürze werden Drohnen den Flug und die entsprechende Vermessung völlig automatisch erledigen“, erklärt Thomas Gorski. Er ergänzt: „Schließlich ist das Fliegen einer Drohne für den Handwerker ja eher ein Nebenschauplatz. Er braucht die Daten für seinen eigentlichen Arbeitsauftrag.“ Würden Drohnen diese Daten einmal völlig autark erheben können, wäre das für die Baubranche eine unglaubliche Arbeitserleichterung, von der alle Betriebe profitieren würden.

Sie interessieren sich für das Thema Drohne? Dann lesen Sie, wie der Betrieb Sowade die Drohne für das Aufmaß einsetzt.

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