Gebäude-Energieberater dürfen Ausführung selber übernehmen
Gebäude-Energieberater dürfen Ausführung selber übernehmen

Gebäude-Energieberater dürfen Ausführung selbst übernehmen

15. Juni 2018

 · Knut Köstergarten

Die Weiterbildung zum Gebäude-Energieberater hat für Dachdecker und Zimmerer seit Dezember 2017 deutlich an Attraktivität gewonnen. Auf Druck der Handwerksverbände hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in einer neuen Richtlinie entscheidende Verbesserungen vorgenommen.

Es geht vor allem darum, dass etwa ein Dachdeckerbetrieb jetzt die Gebäude-Energieberatung und die anschließende Dachsanierung aus einer Hand anbieten kann. Das Beratungs-Know-how kann sich also noch mehr als bislang bezahlt machen. Denn wenn ein Kunde einen Dachdecker anruft wegen eines Auftrags, kann letzterer auch gleich die Energieberatung für das Haus als zusätzlichen Service anbieten.

Klare Vorgaben für individuellen Sanierungsfahrplan

Die Gebäude-Energieberater müssen sich vorab durch eine Selbsterklärung gegenüber dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Für die Zulassung benötigen sie zudem eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt. Die Ergebnisse einer Gebäude-Energieberatung müssen nach den Vorgaben des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans erstellt werden. Letzterer wird gewerkeübergreifend und mit Hilfe einer speziellen Software erstellt.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat im Konsortium mit dem Forschungsinstitut ifeu und dem Passivhaus Institut eine Gesamtmethodik für einen individuellen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude entwickelt. Er kann standardmäßig bei Gebäude-Energieberatungen angewendet werden, sowohl für eine Komplettsanierung als auch für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung. Das leicht zu nutzende Instrument lässt sich bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Mehrfamilienhäusern anwenden und sorgt für eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

Beratungshonorar: Gebäude-Energieberater beantragen Zuschüsse für ihre Kunden

Über das BAFA können Berater Zuschüsse in Höhe von 60 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars für ihre Kunden beantragen. In der Summe sind das maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Ein weiterer Zuschuss von maximal 500 Euro ist für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung möglich.

Lehrgänge zum Gebäude-Energieberater bieten die Handwerkskammern

Dachdecker und Zimmerer können den Lehrgang Gebäude-Energieberater bei ihrer örtlichen Handwerkskammer berufsbegleitend mit einem Umfang von 240 Stunden absolvieren. Die Basis dafür ist der Meisterbrief. Der Teilnehmer erhält die notwendigen Kenntnisse, um das Bauwerk mit seiner Konstruktion und den technischen Anlagen unter bauphysikalischen, bautechnischen, baurechtlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten untersuchen und beurteilen zu können. Auf der Basis seiner Analyse soll er Konzepte für den Kunden entwickeln, welche die Energiebilanz nachhaltig verbessern.

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