Corona-Virus: Staatliche Finanzhilfen für Dachdecker
26. März 2020
Handwerkern ist auch nach den jüngsten Verschärfungen der Politik vom Sonntag weiterhin das Arbeiten erlaubt. Dennoch werden gerade im Privatkundengeschäft zunehmend Aufträge verschoben wegen der Ansteckungsgefahr in Sachen Corona-Virus. Dabei zeigen sich Dachdecker und Zimmerer sehr sensibilisiert. Sie tun in Sachen Hygiene und Arbeitsorganisation alles, was möglich ist für die Prävention. Wer in die sozialen Medien schaut, trifft dort auf verantwortungsvolle Betriebsinhaber, die ihren Teil zur Bewältigung der Krise gerne beitragen.
Materiallieferung für Dachdecker auf Baustellen ist aktuell gesichert
Auch die Industrie produziert weiterhin die Materialien und die fünf Einkaufsgenossenschaften der Dachdecker halten den Verkauf in ihren Niederlassungen aufrecht – ebenfalls immer mit Blick auf eine Minimierung der Ansteckungsgefahr für die eigenen Mitarbeiter sowie die Mitglieder und Kunden. Hier ist es sicherlich hilfreich, wenn Bestellungen online oder telefonisch abgewickelt werden und die Materialien möglichst nicht selbst in den Niederlassungen abgeholt, sondern direkt auf die Baustellen oder zum Lager der Betriebe angeliefert werden.
Notfallkonzept der Bundesregierung bei finanziellen Engpässen
Doch auch mit allen Vorsichtsmaßnahmen wird es nicht zu verhindern sein, dass Betriebe aufgrund fehlender Liquidität vor finanziellen Engpässen stehen, weil vermehrt Aufträge wegbrechen oder im Team ein Corona-Fall auftritt. Bundesregierung und Bundesländer haben deshalb ein umfassendes Notfallkonzept für Unternehmen vorgelegt. Es beinhaltet drei zentrale Säulen.
Kurzarbeitergeld für Dachdecker
Zum ersten sollen Betriebe schnell und unkompliziert Kurzarbeitergeld beantragen können bei der zuständigen Agentur für Arbeit, um ihr Team an Bord zu halten. Hier gilt es für Inhaber so schnell wie möglich zu reagieren, weil derzeit viele Unternehmen aus allen Branchen Anträge stellen.
Finanzielle Liquiditätshilfen für Dachdecker
Zum zweiten gibt es Fördertöpfe in Milliardenhöhe für alle Betriebsgrößen mit Instrumenten wie Bürgschaften, Zuschüssen oder dem KfW Sonderprogramm 2020. Hier wäre neben dem Steuerberater die Hausbank erster Ansprechpartner.
Stundungen beim Finanzamt für Dachdecker
Zum dritten können von Liquiditätsproblemen betroffene Betriebe einen Antrag beim Finanzamt auf Stundung von Steuern und zur Herabsetzung von laufenden Steuervorauszahlungen stellen. Auch in diesem Fall macht es Sinn, frühzeitig den Steuerberater zu kontaktieren und mit der Abwicklung zu betrauen.
Beratungen zu allen Fragen rund um den Corona-Virus bieten auch die örtlichen Handwerkskammern an. Diese haben oftmals wie etwa in Bremen schon eigene Hotlines zum Thema geschaltet. Auch der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hat eine eigene Homepage-Seite zu Corona plus weitergehender Informationen wie Musterformulare oder Anschreiben im Mitgliederbereich eingerichtet. Und gestern zog in seinem Newsletter zu Corona der Zentralverband des Deutschen Handwerks nach. Dort werden detailliert alle wichtigen Fragen zum Thema ausführlich beantwortet.
Beiträge zur Sozialversicherung und zur Sozialkasse können gestundet werden
Zudem müssen Betriebe im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge laut Deutsche Presse-Agentur stattdessen bis Mai gestundet werden. Der Krankenkassen-Spitzenverband bestätigte dies inzwischen gegenüber der Frankfurter Allgemeinen. Zinsen würden wegen der Stundung nicht anfallen. Hilfestellung hat auch die BG Bau angekündigt: So soll im Einzelfall unbürokratisch die Möglichkeit von zinsfreien Stundungen der Sozialkassenbeiträge geprüft werden.
Diese und alle Maßnahmen von Bund und Ländern sollten jetzt vor Ort in der Fläche so schnell und unkompliziert wie möglich umgesetzt werden, damit im Fall der Fälle die Liquidität der Betriebe wirklich gewährleistet bleibt. Denn Aufträge wird es nach Corona genug geben, und dafür braucht es jeden Dachdecker und Zimmerer. Ein Beispiel für schnelle Umsetzung bietet Baden-Württemberg mit dem Landesprogramm für Unternehmen „Soforthilfe Corona“, wo Anträge bereits eingereicht werden können.
Neue Ausbildungsplätze trotz Corona ausschreiben
Die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig ausreichender Nachwuchs bei den Dachdeckern und Zimmerern ist. Die derzeitige Bewerbungsphase wird zwar durch die Schutzmaßnahmen unterbrochen. Die Betriebe sollten aber genau jetzt weitermachen möglichst viele weitere Ausbildungsplätze bereit zu stellen, damit sie schnell besetzt werden können, sobald die Epidemie nachlässt, rät die Handwerkskammer Bremen. Damit Auszubildenden, Um- und Meisterschülern sowie anderen Weiterbildungsteilnehmern keine Nachteile entstehen, gehe es zudem darum, abgesagte Prüfungen möglichst zeitnah durchzuführen oder nachzuholen, beispielsweise auch während der Sommerferien.
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