Dach-Check sorgt für Zusatzaufträge und bindet Kunden
7. Mai 2019
Wartungsverträge in Form eines Dach-Checks, die eine regelmäßige Sichtung des Daches in festgelegten Abständen und nach schweren Stürmen vorsehen, sind eine lohnende Dienstleistung für den Dachdeckerbetrieb. Auch die jährliche Inspektion permanent verbauter Absturzsicherungen kann zur Dachinspektion gehören und bietet zudem ein weiteres handfestes Verkaufsargument für den Wartungsvertrag. Denn diese Maßnahme ist nach einer Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gesetzlich vorgeschrieben.
Dach-Check: Anschlageinrichtungen zu überprüfen ist Pflicht
Tatsächlich darf eine Anschlageinrichtung in Form von Personenanschlagpunkten oder Seilsicherungssystemen nicht weiter genutzt werden, wenn die jährliche Prüfung versäumt wurde. Und hier zudem eine ordnungsgemäße Wartungsdokumentation fehlt. Auch hier gilt: Weist die Anlage Mängel infolge unterlassener Wartungen und Überprüfungen auf, droht bei einem Unfall der Verlust des Versicherungsschutzes und der Gebäudeeigner haftet im schlimmsten Fall persönlich. Hier müssen Dachdeckerbetriebe also keine dicken Bretter bohren, um Kunden vom Vorteil einer regelmäßigen Dachbegehung zu überzeugen.
ZVDH bietet Hilfestellung für Dach-Check
Hilfestellung bietet unter dem Stichwort Dach-Check der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Er hat vor rund zwei Jahren ein Internetportal ins Leben gerufen. Hier können gewerbliche oder private Hauseigentümer einen Dienstleister finden, der eine turnusmäßige Kontrolle ihrer Dachflächen durchführt. Für den Eigentümer bringt der Dach-Check verschiedene Vorteile, die über die Wahrung der Dachdichtigkeit und den Erhalt der Bausubstanz weit hinausgehen.
Ein Kundenargument: Wartung als Grundlage für Versicherungsschutz
Regelmäßige Kontrollen und Reparaturen des Daches sind in der Regel Grundlage des Versicherungsschutzes im Rahmen der Gebäudehaftpflicht und Wohngebäudeversicherung. Wer beispielsweise für materielle Schäden oder Personenschäden durch herabgestürzte Dachziegel in die Verantwortung genommen wird und keine regelmäßige Wartung nachweisen kann, den kommt ein solcher Unfall womöglich teuer zu stehen. Ein aktueller Inspektionsnachweis, etwa im Rahmen des vom ZVDH erarbeiteten Dach-Check-Protokolls, schützt den Hausbesitzer hingegen.
Sachkundenachweis für Überprüfung der Anschlagseinrichtung
Um beim Dach-Check als Service auch die Überprüfung der permanent verbauten Anschlageinrichtung anbieten zu können, muss der Dachdecker gemäß DGUV seine Sachkunde nachweisen. Eine entsprechende Weiterbildung kann also eine lohnende Investition sein, auch weil der Aufwand gering ist. Die häufig in Form von zwei- oder dreitägigen Seminaren angebotene Ausbildung zum Sachkundigen wird etwa von der BG Bau durchgeführt. Auch Absturzsicherungshersteller wie ABS Safety bieten eine fundierte Weiterbildung an, die mit einem gültigen Zertifikat abschließt.
Dank digitaler Hilfsmittel ist die Überprüfung der Absturzsicherungen heute aber kein großer Schreibaufwand mehr. ABS Safety hat beispielsweise eine kostenlose Internetanwendung entwickelt, die eine unkomplizierte Erfassung der relevanten Daten mit dem Tablet oder Smartphone direkt vor Ort auf dem Dach ermöglicht. Eine einfache Bedieneroberfläche führt den Anwender anhand eines lückenlosen Fragenkatalogs durch die Dokumentation. So soll gewährleistet werden, dass die abschließend erstellten Unterlagen rechtssicher sind und den Anforderungen der Berufsgenossenschaft genügen.
Apropos Arbeitserleichterung: Für den Dach-Check und das erweiterte Servicepaket Dach-Check Plus bietet der ZVDH den Innungsbetrieben nicht nur Vorlagen für Wartungsverträge und Formulierungshilfen, sondern auch Musterprotokolle. Wer sein Portfolio also durch praxisnahe Serviceleistungen ergänzen möchte, ist nicht auf sich allein gestellt.
Sie interessieren sich für hilfreiche Praxistipp. Dann schauen Sie gerne einmal in unsere Rubrik „Rund um den Betrieb“.