Rechtsberatung für Dachdecker bei Bauprojekten
19. Dezember 2019
„Mit frühzeitiger Rechtsberatung spart man bei Bauprojekten wertvolle Zeit und Kosten“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Thomas Voigt aus Bremen. Es sei wichtig, vor der Unterzeichnung eines Bauvertrags alle Details zu prüfen, damit es am Ende bei der Vergütung keinen Streit gibt. „Vor dem Baustart sollte man genau wissen, worauf man sich einlässt“, sagt der Fachanwalt. Er spricht aus Erfahrung, denn seit nahezu 20 Jahren ist er spezialisiert auf die rechtliche Beratung von Handwerksbetrieben im Baubereich.
Ein Fachanwalt für Dachdecker und Zimmerer
Thomas Voigt sieht sich als Partner der Betrieb und begeistert sich für „diesen gut aufgestellten Mittelstandsbereich“ mit seinen guten Strukturen über Innungen und Einkaufsgenossenschaften. Seine Klienten sind überwiegend Betriebe des Dachdecker -und Zimmerhandwerks. Durch zahlreiche positiv geklärte Schadensfälle und auch durch seine Vortragstätigkeit ist er in der Branche bekannt. So ist Thomas Voigt auch auf Dachbaustellen zu sehen, um sich vor Ort über Sachlagen genau zu informieren und die anwaltliche Vertretung zu optimieren. Viele Kollegen nennen ihn deshalb auch gerne den Fachanwalt der Dachdecker. „Durch jahrelange Beratung und Betreuung von Fällen aus dem Dachhandwerk hat sich so ein vorteilhafter technischer Sachverstand und ein entsprechendes Problembewusstsein für Dachdecker-Betriebe entwickelt“, meint Voigt.
Vorbeugende Rechtsberatung ist unverzichtbar
Verträge zwischen Handwerkern, Bauherren und Architekten werden als Bauverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit oder ohne Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart. Dabei ist es zumeist unerlässlich, einzelne Bestimmungen genau zu kennen, um Ansprüche frühzeitig zu sichern und etwaige Gegenansprüche richtig einschätzen zu können. Der Anwalt Voigt empfiehlt die vorbeugende rechtliche Prüfung, um Nachteile zu vermeiden. Eine Rechtsberatung schon während der Vertragsanbahnung ist regelmäßig lohnenswert und kostengünstig machbar. Insbesondere sei im Bauvertrag das Leistungsverzeichnis vorausschauend durchzuchecken, sowohl bei komplexen Großprojekten als auch bei Sanierungen, so der Rechtsexperte. Dabei gehe es einerseits darum, das Potenzial möglicher Nachträge oder die Vorteile und Risiken einer Pauschalierung zu erkennen.
Bei der Vertragsdurchführung ist laut Voigt eine möglichst lückenlose Dokumentation sinnvoll, da dies helfe, wenn man sich später über die Art der Ausführung oder vermeintliche Baubehinderung oder Verzug auseinandersetzen muss. So fällt etwa die Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen einer vermeintlich mangelhaften Notabdichtung bei vollständiger Dokumentation leichter. Besonders wichtig ist es, dass Materialfehler sofort nach deren Entdeckung dem Lieferanten angezeigt werden, um keine Ansprüche zu verlieren und dem Lieferanten den Rückgriff auf den Hersteller zu ermöglichen.
Auch die Unterstützung zur Herbeiführung der Abnahme ist ebenso ein Tätigkeitsschwerpunkt für den Fachanwalt wie die Absicherung von Vergütungsansprüchen. Hier rät Thomas Voigt: „Ein Meisterbetrieb tut gut dran, dem möglichen Ausfall des Vergütungsanspruchs mit einer Sicherungshypothek vorzubeugen.“ Weniger bekannt, jedoch meist praktikabler, ist eine Bauhandwerkersicherung nach Paragraph 650f BGB. Sie gebe eine Sicherheit für den gesamten Werklohn, auch bezüglich noch nicht ausgeführter Leistungen. „Zudem besteht hier für den Handwerker die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen“, erklärt Voigt.
Dachdecker haben spezielle Risiken
Das Dachdecker-Handwerk sei zudem durch spezielle Risiken gekennzeichnet, die ebenso einer speziellen rechtlichen Betrachtung bedürfen. Durch herunterfallende Gegenstände oder das Ab-stürzen von Mitarbeitern kann es zu Schadensfällen kommen. Zudem wird mit feuergefährlichen Stoffen, etwa Brenner oder Gasflaschen, gearbeitet und unvorhersehbare Wetterlagen bergen ein großes Schadenspotenzial. Eine weitere Schwierigkeit ist die Arbeit mit umweltschädlichen Stoffen, wie Asbest oder Kohlenteer. Hier ist eine vorbeugende Beratung im Hinblick auf den Versicherungsschutz sinnvoll. Beim Eintritt eines Schadensfalles drohen Auseinandersetzungen mit dem Versicherer, der BG Bau, der Gewerbeaufsicht und häufig strafrechtliche Konsequenzen. Auch hier sind frühzeitiges Agieren und die Einholung rechtlichen Rates geboten.
Wenn es tatsächlich um einen akuten Schadensfall (Wasser, Brand, Unfall, Schadstoffe) geht, sollte für den Handwerksmeister und seine Mitarbeiter in jeder Hinsicht das Motto gelten „Mund halten, Anwalt anrufen“. Denn voreilige Aussagen können schnell eine ungünstige Sachlage, auch im Hinblick auf eine strafrechtliche Verantwortlichkeit, hervorrufen und lassen sich später nur schwer revidieren.
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