Richtig versichert: Betriebshaftpflicht für Dachdecker
21. März 2019
Schaden macht klug, ist aber teuer und kann den Betrieb ruinieren. Das gilt auch für Dachdecker. Wer es nicht drauf ankommen lassen will, sollte vorsorgen in Sachen Versicherungen. Denn eine Forderung in Millionenhöhe wegen Brand- oder Wasserschäden kann schnell auf einen Betrieb zukommen. Zum einen, weil Fehler passieren, zum anderen, weil keiner genau weiß, was einen bei einer Dachsanierung an älteren Gebäuden erwartet. Christian Bargheer ist Geschäftsführer des Versicherungs-Maklers DEBAU und weiß von vielen unerwarteten und hohen Schadensfällen zu berichten. Wer da keine Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen hat, steht schnell finanziell vor dem Aus.
Betriebshaftpflicht schützt Dachdecker vor unerwarteten Schäden
Ein Beispiel: Ein Betrieb im Ruhrgebiet sollte eine Dachsanierung an einem Nachkriegsbacksteinbau vornehmen. „Das Gebäude war sichtlich baufällig“, erinnert sich Bargheer. Doch der Schein täuschte. Innen veredelte ein Zuliefererbetrieb Metalle für die Automobilindustrie. Was passierte? In die Halle lief während der Dacharbeiten an einer Stelle Regenwasser. Dabei wurden Rollen mit Edelstahl nass und fingen an zu rosten, was sich an weißen Flecken zeigte. Das Material konnte nicht mehr verwendet werden. Eine neue Bestellung des Rohmaterials dauerte mehrere Wochen. „Da haben die uns mal vorgerechnet, was das kostet. Denn die Autobauer verzeihen keine Verzögerung bei Lieferungen. Da wurde der Unterbrechungsschaden mit rund 150.000 Euro pro Tag beziffert“, erläutert Bargheer.
Was heißt das für eine Betriebshaftpflicht-Versicherung? „Es kommt nicht darauf an, ob ein Auftrag finanziell kleinen oder großen Umsatz bringt. Und es kommt auch nicht darauf an, ob der Betrieb wenige oder viele Mitarbeiter hat. Entscheidend ist allein, auf welchen Baustellen ein Dachdecker mit seinem Team arbeitet“, erklärt Bargheer. So gibt es im Neubau weniger Schadensfälle in Sachen Wasser oder Brand als in der Sanierung. „Wenn ein Betrieb irgendwo ein Dach saniert, können Chef und Mitarbeiter nie genau wissen, was sie erwartet. Deshalb versichern wir die meisten Betriebe in der Haftpflicht mit Versicherungssummen zwischen fünf und 20 Millionen Euro.“
Betriebshaftpflicht: Gefahren durch Feuer- und Wasserschäden
Noch ein Beispiel: In Münster sollte ein Betrieb Dacharbeiten auf einer Textilfabrik ausführen. Die Farbe für die Behandlung der Textilien war feuergefährlich. „Deshalb wurde während der Dacharbeiten sogar die Produktion stillgelegt. Doch in einem Lüftungsrohr war noch Gas enthalten. Und oben am Entlüftungspilz arbeitete ein Dachdecker mit dem Gasbrenner. Die Explosion war gewaltig, der Schaden auch“, berichtet Bargheer. Oder ein Schaden bei einem großen Fruchthändler. Da gab es Dacharbeiten an einem Büroanbau. Was soll da schon passieren im Schadensfall? „Der Mann war ein Kunstliebhaber und hatte in diesem Anbau Gemälde im Wert von 20 Millionen Euro hängen“, erzählt Bargheer. Pech gehabt, könnte man sagen. Wie in einer Kirche in Bielefeld. Da war nur die Dachrinne defekt. Der Schaden belief sich auf sieben Millionen Euro.
Betriebshaftpflicht für Dachdecker: Chef trägt Verantwortung für Mitarbeiter
Dazu heißt es dann im Bürgerlichen Gesetzbuch, Artikel 823, sinngemäß: Wer anderen Schaden zufügt, haftet ohne Begrenzung. Das gilt für den Betrieb, aber auch für jeden einzelnen Mitarbeiter, der mit auf dem Dach war. Was heißt: Gibt es keine oder eine Betriebshaftpflicht mit zu geringer Deckung, haften die beteiligten Mitarbeiter privat, ohne sich selbst dagegen versichern zu können. „Das halte ich für verantwortungslos, wenn der Chef sein Personal nicht ausreichend absichert“, sagt Bargheer. Da müsse ja nur mal ein Auszubildender oder Geselle einen Ziegel auf dem Dach fallen lassen, der dann unten einen Passanten verletzt.
Bei möglicherweise hohen Schadenssummen macht es Sinn, das Ganze von Experten durchchecken zu lassen. Darauf, ob etwa die Deckungssummen hoch genug sind, welche Schäden genau mitversichert sind und welche womöglich nicht. „Viele Betriebe wissen nicht, dass ihre eigene erbrachte Leistung auf dem Dach im Brandfall nicht über die Betriebshaftpflicht mit abgesichert ist. Dafür braucht es eine zusätzliche Bauleistungsversicherung“, erklärt Bargheer. Und vielleicht lässt sich sogar Geld sparen nach einem Versicherungs-Check.
Betriebshaftpflicht für Dachdecker: DEBAU-Experten beraten
Bargheer und seine bundesweit 19 Mitarbeiter überzeugen viele Betriebe mit ihrer Expertise. Die DEBAU hat sich auf das Dachdecker-Handwerk spezialisiert und ist in diesem Bereich mit den rund 1.200 Kunden Marktführer. Das über viele Jahre aufgebaute Know-how stellt dabei das Pfund dar, mit dem Bargheer und sein Team wuchern können. „Wir wissen genau, welchen Versicherungsschutz die Dachdecker brauchen“, erklärt Bargheer. „Wer sich von uns beraten lässt, ist auf der sicheren Seite, egal was auf dem Dach passiert.“
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