Förderung E-Transporter: Was Handwerker wissen sollten
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Förderung E-Transporter: Was Handwerker wissen sollten

23. September 2021

 · Gerald Weßel

Die Zukunft der deutschen Mobilität ist angebrochen: Die internationale Automobilausstellung (IAA) war richtungsweisend für die globale Mobilität auf der Straße, auch wenn Verbrenner noch allerorts dominieren: Die deutschen Autobauer zeigten jüngst ausschließlich elektrische Neuheiten. Und wenn es nach dem Bundesverkehrsministerium geht, sollen in den kommenden Jahren auch möglichst viele Unternehmen hin zu klimafreundlichen Treibstoffkombinationen oder zum E-Transporter umsteigen.

E-Transporter: geförderte Investition in Fuhrparkumbau

Die neue Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben bietet auch Dachdeckern und Zimmerern Chancen, ihre Flotte zukunftssicher aufzustellen. So haben Betriebe jetzt die Möglichkeit, 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Dieseltransporter einzusparen. Dies gilt für batterie-, brennstoffzellen- und hybridelektrische Fahrzeuge der EG-Klassen N1, N2 und N3. Hinzu kommt die Möglichkeit, selbige Ersparnis bei umgerüsteten Dieselnutzfahrzeugen der Kategorie N2 zu batterie- und brennstoffzellenelektrischem Antrieb zu nutzen.

N1 geht bei der zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen, N2 von größer 3,5 bis 12 Tonnen – womit alle gängigen E-Transporter von VW e-Crafter, Citroën e-Jumpy über Fiat e-Ducato bis hin zum Mercedes eSprinter oder Opel Vivaro-e Cargo abgedeckt sind. Eine Förderung von Mietkosten oder Leasingraten für Nutzfahrzeuge und Tank- und Ladeinfrastruktur ist allerdings ausgeschlossen. Es werden jedoch 80 Prozent der Kosten übernommen, die ein Antragsteller für den Aufbau der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur hat.

Bild von E-Transporter von VW e-Crafter
Auch Ladestationen im eigenen Betrieb sind förderfähig. (Foto: VW)

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ist vom Nutzen der Förderung überzeugt. Tatsache sei, dass der Straßengütertransport neben dem auf der Schiene weiterhin wichtig bleiben wird. „Darum muss er schnell sauberer werden“, betont er. „Mein Appell an die Branche: ‚Nutzen Sie diese Chance!‘“ Und das gilt eben auch für Handwerker und ihre Fahrzeuge. Bis zum Jahr 2024 stellt sein Ministerium etwa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung von Fahrzeugen, etwa E-Transporter, und knapp fünf Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur bereit.

Antriebsformen und Energiespeicher der Zukunft

Grundsätzlich sind verschiedene Varianten an Antrieb/Energiespeicher-Kombination zu unterscheiden: Der amtierende Platzhirsch unter den Neuen am Markt ist der Elektroantrieb mit Batterie. Hybridfahrzeuge haben neben den Elektrokomponenten noch Kraftstoff und einen Verbrennungsmotor an Bord. Die dritte Variante stellen dann Fahrzeuge dar, die flüssigen Wasserstoff tanken und mithilfe einer Brennstoffzelle Strom erzeugen. Eine Verbrennung des Wasserstoffs ist zum Beispiel von BMW erprobt, aber wieder eingestellt worden.

Warum ist diese Unterscheidung wichtig? Die Höchstsummen der förderfähigen Ausgaben pro Fahrzeug variieren: Bei allen Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zahlt der Staat bei einem E-Transporter mit Batteriebetrieb bis zu 25.000 Euro netto, bei Brennstoffzellentransportern wären es bis zu 90.000 Euro netto. Bis 7,5 Tonnen erhöhen sich die Grenzbeträge auf 100.000 Euro netto beziehungsweise 200.000 Euro netto. Doch es sei noch einmal betont: Es geht um 80 Prozent der Mehrausgaben für die klimafreundlichen Antriebe im Vergleich zum Modell mit Verbrenner, nicht um die Gesamtkosten des E-Fahrzeuges. Ein Beispiel: Der Mercedes eSprinter kostet laut ADAC-Marktübersicht ab 52.541 Euro netto. Den das aktuelle Modell 2021 des normalen Sprinters von 2021gibt es laut H-H-Auto ab 30.252 Euro brutto. 80 Prozent der Differenz wären 17.831 Euro, die Förderung liegt also hier unterhalb der maximalen Summe von 25.000 Euro netto.

Bild von E-Transporter Mercedes
Dem E-Transporter gehört die Zukunft, so wie es aktuell aussieht. (Foto und Titelbild: Mercedes)

Der fossile Verbrenner steht vor dem Aus

Doch gleichwohl, welche elektrische Antriebsform sich durchsetzen wird, der Verbrenner hat ausgedient: 2035 soll auch in Deutschland Schluss sein – oder etwa doch nicht? Die Europäische Union will, dass bis 2030 mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zu 1990 ausgestoßen werden. Bis 2050 soll Netto-Null in der Klimabilanz der Union stehen. Doch das bedeutet nicht, dass beispielsweise überhaupt kein CO2 mehr ausgestoßen werden darf. Netto bedeutet hier, dass emittiert werden kann, diese Menge aber durch natürliche oder künstliche Prozesse wieder vollständig aus der Luft entfernt wird, sodass die Klimabilanz unter dem Strich null ist. So werden keine zusätzlichen Gase als Abfallerzeugnis von Produktion, Verkehr und Konsum in die Atmosphäre entlassen.

Alternative: synthetische- oder Biokraftstoffe

Dies öffnet die Tür für klimaneutrale Antriebsformen, die weiter Treibstoffe verbrennen. Diese müssen aber unter Energieeinsatz mit Kohlenstoff aus der Luft hergestellt oder wie im Fall von Biogas durch Vergärung von Biomasse produziert werden: synthetische Kraftstoffe oder Biokraftstoffe. Wenn es nach Verkehrsminister Andreas Scheuer geht, sollen ab 2035 Verbrenner nur neu zugelassen werden, wenn sie auf diese Weise angetrieben werden. „Unser Ziel muss das Auslaufen des fossilen Verbrenners bis 2035 sein“, forderte er in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“.

Allerdings stecken die Forschung und vor allem die massenhafte Herstellung der Bio- und strombasierten Kraftstoffe noch in den Kinderschuhen. Scheuers Haus fördert auch diese Technik mit rund 1,5 Milliarden Euro. Doch gibt es viele Zweifler, so zum Beispiel der ADAC: „Gegen eine baldige Markteinführung auf breiter Front sprechen der schlechte Wirkungsgrad, die aufwendige, also teure Herstellung und fehlende Industrieanlagen“, wie es einem Artikel von Ende 2020 heißt.

Sie interessieren sich für das Thema E-Transporter? Lesen Sie unsere Story über den Batterienhersteller Kreisel und Arnold Schwarzenegger.

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