Einmalige Corona-Prämie von 150 Euro für Dachdecker
26. November 2020
Es gibt in solchen Tarifverhandlungen das übliche Säbelrasseln, bis es dann am Ende eines langen Verhandlungstages doch zu einer Einigung inklusive Corona-Prämie kommt. Die Gewerkschaft IG Bau geht weiterhin von einer stabilen Konjunkturlage im Dachdeckerhandwerk trotz Coronakrise aus. Die Tarifkommission des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) sieht dagegen Auftragsrückgänge, insbesondere im Gewerbebau und bei der öffentlichen Hand sowie höhere Kosten für die Betriebe durch die Einhaltung der Gesundheitsregeln in der Pandemie. „Es waren harte Verhandlungen. Umso erfreulicher ist, dass es in der dritten Runde zu einem für beide Seiten tragfähigen Kompromiss kam“, erklärt ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk.
2,1 Prozent mehr Gehalt für Dachdecker ab Oktober 2021
Der rückwirkend ab 1. Oktober 2019 geltende Kompromiss sieht dann wie folgt aus:
• Keine Gehaltserhöhung bis zum 30. September 2021. Dies bedeutet zwölf Nullmonate.
• Anhebung der Löhne und Gehälter um 2,1 Prozent ab dem 1. Oktober 2021.
• Zahlung einer Corona-Prämie von einmalig 150 Euro, für Auszubildende einmalig 50 Euro. Der Betrag ist steuer- und sozialabgabenfrei.
• Tarifliche Altersvorsorge: Der von Arbeitgebern geleistete Beitrag für die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks wird ab Januar 2021 um 2,2 Prozentpunkte von einem Prozent auf 3,2 Prozent angehoben. Damit wird die Rentenbeihilfe für in den alten Bundesländern (West) beschäftigte und vor 1965 geborene Mitarbeiter in Höhe von 93,40 Euro monatlich gesichert.
• Gesamtlaufzeit des Tarifvertrags bis zum 30. Juni 2022
Auszubildende erhalten bis zu 40 Euro mehr Gehalt ab Januar 2021
Das Gehalt für die Lehrlinge wird ab Januar 2021 erhöht. Als neue Sätze gelten:
• Erstes Ausbildungsjahr: 780 Euro (+ 20 Euro)
• Zweites Ausbildungsjahr: 940 Euro (+ 30 Euro)
• Drittes Ausbildungsjahr: 1.200 Euro (+ 40 Euro)
Betriebe können zusätzliche steuerfreie Corona-Prämie auszahlen
Für einen außergewöhnlichen Einsatz in der Corona-Krise können Betriebe aller Branchen ihren Mitarbeitern 2020 eine Corona-Prämie von bis zu einmalig 1.500 Euro zahlen. Auf diesen Betrag müssen keine Steuer oder Sozialabgaben entrichtet werden. Er fließt also netto in die Tasche der Mitarbeiter. Dies hatte schon Ende Mai der Finanzausschuss des Bundestags klargestellt. Damit können auch Dachdecker und Zimmerer und nicht nur die Beschäftigten in den sogenannten systemrelevanten Berufen wie Altenpfleger oder Polizisten von der Corona-Prämie profitieren.
Voraussetzung ist, dass dieser Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Die steuerfreien Leistungen müssen im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Dort sollte auch für eine mögliche spätere Betriebsprüfung ein Grund benannt werden, warum und für welches Engagement der steuerfreie Corona-Bonus gezahlt wurde.
Doch das sollte kein Problem sein. Auch wenn die Dachdecker und Zimmerer in der Krise eher auf der Sonnenseite standen: Herausforderungen gab es genug, um die Arbeitsplanung, die Fahrten zur Baustelle sowie die Arbeit dort nach den Vorgaben des Corona-Gesundheitsschutzes verantwortungsvoll zu organisieren.
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