EU-Drohnenverordnung: Was Dachdecker wissen müssen
5. November 2020
Der Vormarsch der Drohnen hat jetzt auch Brüssel erreicht. Dort wird gerade an den letzten Details gefeilt für die neue EU-Drohnenverordnung, die ab Januar 2021 gelten soll. Was sind die zentralen Punkte für Dachdecker und Zimmerer?
EU-Drohnenverordnung mit neuen Kategorien
Es gibt drei neue Kategorien: Open, Speziell und Zertifiziert. Für Handwerker ist Open relevant, weil ein geringes Risiko besteht und dort keinerlei Genehmigungen notwendig sind.
Die zentralen Punkten bei Open auf einen Blick:
• Flughöhe liegt bei maximal 120 Meter
• Es darf nur in Sichtweite geflogen werden
• Kennzeichnung mit elektronischen Registrierungsnummer
• Haftpflichtversicherung für Drohne ist notwendig
• Privatsphäre der Menschen ist zu beachten
• Abstand zu Verbotszonen wie Flughäfen oder Krankenhäuser muss eingehalten werden
Vier neue Gewichtsklassen – zwei verschiedene Führerscheine
Neben der Kategorie gibt es mit den Gewichtsklassen C0 bis C4 eine weitere zentrale Neuerung in der EU-Drohnenverordnung. Dabei haben die Hersteller zukünftig die Pflicht, die Drohnen zuzuordnen. Für die Dachdecker und Zimmerer sind die beiden Klassen C1 bis 900 Gramm Gewicht und C2 bis vier Kilogramm Gewicht von Interesse.
900 Gramm sind dabei eine wichtige Grenze. Denn für Flüge mit Drohnen in der C1-Klasse brauchen die Nutzer nur den EU-Kompetenznachweis, also eine Weiterbildung mit Prüfung online. Wer eine Drohne mit einem Gewicht über 900 Gramm fliegen will, braucht in der Klasse C2 das EU-Fernpilotenzeugnis, das auch eine Präsenzprüfung enthält, sowie eine zusätzliche Erklärung über praktische Kenntnisse.
Muss ich die neuen EU-Führerscheine ab Januar 2021 direkt vorlegen können?
Nein, die bereits vorhandenen Drohnenführerscheine behalten noch ein Jahr ihre Gültigkeit. Sie können danach auch umgewandelt werden in den EU-Kompetenznachweis oder das EU-Fernpilotenzeugnis.
Wenn die aktuelle Drohne 907 Gramm wiegt
Auch für einen Drohnen-Dienstleister wie Airteam aus Berlin sind die Gewichtsklassen ein zentrales Thema. „Wir fliegen aktuell mit einem Modell, das 907 Gramm wiegt“, berichtet Geschäftsführer Thomas Gorski. Sein Unternehmen bietet aktuell für Dachdecker und Zimmerer zwei zentrale Dienstleistungen an.
„Zum einen haben wir Kunden, die ab und zu Drohnenflüge haben, bei uns einen Piloten dafür buchen und dann das Bildmaterial erhalten“, erklärt Gorski. So etwas beim Betrieb Schaaf GmbH, der die Drohne für die Wartung von Kirchendächern in Stuttgart nutzt.
Zum anderen bietet Airteam Komplettpakete an. Darin können je nach Bedarf die Drohne, Zubehör, die Schulung mit Kenntnisnachweis, die Bildbearbeitung und die exakten Aufmaße der Dächer in digitaler Form sowie Schnittstellen zur Software des Betriebs gehören. „Die Dachdecker machen die Drohnenflüge selber, alles andere übernehmen wir, natürlich konform zur EU-Drohnenverordnung“, sagt Gorski. Die Dachdecker Sowade GmbH in Cuxhaven setzt darauf und macht Dach-Aufmaße nur noch per Drohne.
Elektronische Registrierungsnummer ist Pflicht ab Januar 2021
Was müssen Dachdecker noch tun, um vorbereitet zu sein in Sachen EU-Drohnenverordnung? Ab Januar 2021 brauchen Nutzer zwingend die neue elektronische Registrierungsnummer (e-ID). Nur wenn diese vorliegt, darf geflogen werden. Die e-ID muss an der Drohne angebracht werden und ersetzt die bisherige feuerfeste Plakette.
EU-Drohnenverordnung: Onlineportal für die Registrierung
Zuständig ist, wie auch für die Drohnenführerscheine, das Luftfahrt Bundesamt. Dort ist aktuell ein Onlineportal für die Registrierung im Aufbau. Individuelle Nutzer müssen für die Registrierung voraussichtlich eine geringe Gebühr bezahlen. Anzugeben sind Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Versicherungsnummer für die Drohnen-Haftpflicht. Die e-ID soll dann unkompliziert per Mail an den Nutzer gesendet werden.
Sie interessieren sich generell für das Thema Drohne. Dann lesen Sie unseren Einsteiger-Artikel mit Drohnen Aufmaß nehmen.