3G am Arbeitsplatz: Was Dachdecker wissen müssen

DACH-Ticker

ifo Institut: Wirtschaftsleistung 2023 schrumpft um 0,4 Prozent

Das ifo Institut hat seine Konjunkturprognose bestätigt. Demnach wird die deutsche Wirtschaftsleistung 2023 um 0,4 Prozent schrumpfen. Im kommenden Jahr wird sie dann um 1,4 Prozent steigen, aber 0,1 Prozentpunkte weniger als bislang gedacht. Im Jahre 2025 wird das Wachstum 1,2 Prozent betragen. „Anders als bislang erwartet dürfte die Erholung in der zweiten Jahreshälfte 2023 ausbleiben. Die Abkühlung setzt sich fort, in nahezu allen Branchen steht die Tendenz auf Flaute“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. 

8. September 2023

Neue Steueranreize für Mietwohnungsbau beschlossen

Heute hat die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz beschlossen. Das überarbeitete Steuerpaket kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Die heute vom Bundeskabinett beschlossene degressive Afa von 6 Prozent für den Mietwohnungsbau ist ein erster guter Schritt. Positiv ist, dass sie bereits ab dem EH-55-Standard gilt und für genehmigte Projekte bereits ab dem 1. Oktober 2023 greift.“

30. August 2023

Zahl der Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 2023 stark gesunken

Im ersten Halbjahr 2023 wurde in Deutschland der Bau von 135 200 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 27,2 Prozent oder 50 600 Baugenehmigungen weniger als im ersten Halbjahr 2022. Im Juni 2023 ist die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen oder bestehenden Gebäuden gegenüber dem Vorjahresmonat um 28,5 Prozent gesunken. Dies entspricht einem Rückgang um 8 700 Wohnungen auf 21 800 Wohnungen. Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem steigende Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben.

18. August 2023

Auftragseingänge im Wohnungsbau gehen weiter zurück

Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Auftragseingänge im Wohnungsbau für Mai 2023 kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: „Leider ist keine Trendwende bei der Nachfrage im Wohnungsbau erkennbar. Wir haben zum Vorjahr einen Rückgang bei den Baugenehmigungen für Wohngebäude von 41.155 Wohneinheiten zu verzeichnen, das sind mehr als 30 Prozent. Bei den Auftragseingängen im Wohnungsbau beträgt der Rückgang ebenfalls ein Drittel (minus 32 Prozent). Die Rückmeldungen aus den Unternehmen lassen eine Fortsetzung dieses Negativtrends in den kommenden Monaten erwarten.“

7. August 2023

LKW-Maut: Baugewerbe begrüßt Handwerkerausnahme

Das Bundeskabinett hat jüngst die mautrechtlichen Vorschriften geändert. Neu ist, dass Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 Tonnen in die LKW-Maut einbezogen werden. Ausgenommen davon bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 Tonnen. „Richtig so!“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Wir haben immer gefordert, dass die Maut-Ausweitung nicht für Handwerkerfahrzeuge gelten darf, die Material zu Baustellen transportieren, damit es dort verbaut werden kann. So konnte eine Mehrbelastung des Handwerks verhindert werden.

7. Juli 2023

Bauder eröffnet Europas modernste Produktion für Kunststoff-Dachbahnen

Zusammen mit Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer eröffnete Mark Bauder, einer der drei Bauder Geschäftsführer, jüngst Europas modernste Produktionsanlage für hochwertige Kunststoff-Dachbahnen in Schwepnitz. Über 60 Millionen Euro investiert das Stuttgarter Familienunternehmen in das Vorzeigewerk mit neuer PVC- sowie FPO-Anlage. Auf rund zehn Hektar Fläche entstanden über 20.000 Quadratmeter neue Produktionsgebäude, Lagerräume sowie großzügige Sozial- und Schulungsräume.

22. Juni 2023

ifo Institut: Deutlich weniger neue Wohnungen bis 2025

Das ifo Institut erwartet einen drastischen Rückgang beim Wohnungsbau in Deutschland. Berechnungen des Instituts zufolge werden 2023 rund 245.000 und nächstes Jahr 210.000 Wohnungen in neuen Wohngebäuden fertiggestellt, im Jahr 2025 sogar nur noch etwa 200.000 Wohneinheiten entstehen. „Der wichtigste Grund für den Rückgang ist die erhebliche Verteuerung der Finanzierung und der Bauleistungen. Zudem hat der Bund die Neubauförderung drastisch zurückgefahren und die Standards für den Neubau Anfang 2023 abermals verschärft“, sagt ifo-Bauexperte Ludwig Dorffmeister. 

16. Juni 2023

Zweiter Aktionstag Flachdächer

Nach dem erfolgreichen Start im letzten Jahr findet am 20. Mai 2023 der zweite #TagDesFlachdaches statt. Mit dem Ziel, einen Beitrag zur baulichen, energetischen und ökologischen Zukunft Deutschlands zu leisten, initiiert Der dichte Bau den Aktionstag. Baubeteiligte wie DachdeckerInnen oder ZimmerInnen sind eingeladen, Fotos genutzter Flachdächer hier zu veröffentlichen.

15. Mai 2023

Rathscheck sichert sich durch Übernahme umfangreiche Schiefer-Rohstoffe

Im Nordwesten Spaniens sichert sich Rathscheck Schiefer aus Mayen/Eifel weitere umfangreiche Rohstoff-Ressourcen. Mit der Übernahme von hochwertigen Lagerstätten sowie eines modernen Produktionsbetriebes des familiengeführten Produzenten Pizarras La Baña Anfang Mai stattet sich Rathscheck für die weltweit steigende Nachfrage nach natürlichen nachhaltigen Baumaterialien aus. „Für die europäischen wie internationalen Märkte verfügen wir damit über ergiebige eigene Vorkommen, die unsere Wettbewerbssituation auf lange Sicht festigen“, erläutern die Rathscheck-Geschäftsleiter Andreas Jäger und Frank Rummel.

3. Mai 2023

Erlus Dachziegel Level RS gewinnt renommierten iF Design Award

Die Erlus AG hat mit dem Dachziegel Ergoldsbacher Level RS® in diesem Jahr den renommierten iF Design Award gewonnen. Prämiert wurde der Tondachziegel in der Disziplin Produkt, Kategorie Bautechnologie. Der iF Design Award wird einmal im Jahr von der weltweit ältesten unabhängigen Designinstitution, der iF International Forum Design GmbH, vergeben.

25. April 2023

Bild von Coronavirus

3G am Arbeitsplatz: Was Dachdecker wissen müssen

14. Dezember 2021

 · Gerald Weßel

Seit dem 25. November gilt zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein neuer Maßnahmenkatalog. Für Dachdecker- und Zimmererbetriebe am wichtigsten ist die bundesweit geltende 3G-Regelung am Arbeitsplatz und die damit verbundene eventuelle Testpflicht für Arbeitnehmer, die nicht geimpft oder genesen sind. Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte nicht ausgeschlossen werden können, nur noch mit entsprechendem Nachweis betreten. Als Ausnahme gilt, unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme ein Test- oder Impfangebot des Arbeitgebers wahrzunehmen.

Grafik der 3G-Regeln
Je mehr Mitarbeiter im Betrieb geimpft sind, desto geringer ist der bürokratische Aufwand.

Dokumentationspflicht für Dachdecker-Betriebe

Um das neue Gesetz durchzusetzen, dürfen Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder eben den aktuellen Test verlangen. Sie müssen zudem die 3G-Bestimmungen täglich kontrollieren und regelmäßig dokumentieren, andernfalls drohen Bußgelder.

Bild von Claudia Büttner, Pressesprecherin des ZVDH
Claudia Büttner ist Pressesprecherin des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks. (Foto: ZVDH)

Bester Fall: das komplette Team ist geimpft

Wie hoch die generelle Impfbereitschaft der Dachdecker ist, darüber lässt sich nur spekulieren. Dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) liegen dafür keine Zahlen vor, sagt Pressesprecherin Claudia Büttner. Nachgefragt hat DACH\LIVE beim kleineren  Betrieb Bernhardt in Frankfurt und beim größeren Betrieb Voges in Lamspringe. Bei beiden ist das komplette Team geimpft. Tests werden dennoch kostenlos angeboten, weil sich ja auch Geimpfte anstecken können. „Meine Frau hat sogar ein Zertifikat dafür erworben“, so Dachdeckermeister Jan Voges.

Bild von Melanie Bernhardt auf dem Dach
Dachdeckermeisterin Melanie Bernhardt sieht Kosten und Aufwand als Probleme bei 3G am Arbeitsplatz. (Foto: Bernhardt)

Konfliktreiche Schritte, um das neue Gesetz durchzusetzen, muss auch Dachdeckermeisterin Melanie Bernhardt in ihrem Betrieb nicht unternehmen. „Bei uns sind glücklicherweise alle geimpft und allesamt haben sie auch freiwillig ihren Impfstatus offengelegt.“ Sie kenne aber Kollegen, die weit mehr Probleme haben, da Angestellte nicht offenlegen wollten, ob sie sich haben impfen lassen.

Trotz Impfung bleiben Kosten und Aufwand

Doch trotz Impfung des Teams bietet Bernhardt natürlich weiterhin Tests an – und das kostet. „Wir hatten uns auf ein auf der offiziellen Liste stehendes Produkt eingeschossen, doch das ist quasi nicht mehr zu bekommen“, sagt sie. Und wenn doch, dann gut doppelt so teuer, wie zuvor. Man sei inzwischen aber auf eine andere Testvariante umgeschwenkt. „Das geht dennoch ins Geld.“ Über ein Jahr verteilt kommen so sicher mehr als 1000 Euro für Tests zusammen. Die kostenlosen Bürgertests bei einer nahen Teststation entlasten den Geldbeutel des Unternehmens mit vier Angestellten immerhin etwas. „Allerdings stellen auch die Dokumentationspflichten wieder eine Pflicht mehr da. Bald kommen dann die Boosterimpfungen und erneut noch mehr Bürokratie“, schildert Bernhardt.

Bild von Antigenttest
Jan Voges und Melanie Bernhardt stellen in ihren Betrieben den Mitarbeitern Schnelltests zur Verfügung.

„Wir machen das aber alles gerne mit“, stellt sie klar. „Wir tun das als kleines Unternehmen, um mitzuhelfen, die Menschen zu schützen, die das nicht selber tun können und von erneuten Lockdowns mit am stärksten betroffen wären“, verweist die Dachdeckerin zum Beispiel auf Kinder. 

Wiederholte Verstöße sind Kündigungsgrund

Bei nichtgeimpften Mitarbeitern reicht ein täglicher Antigentest. Dieser sogenannte Schnelltest darf allerdings kein unbeaufsichtigter Selbsttest sein – zum Beispiel zu Hause vor der Fahrt zur Arbeit. Zweimal die Woche muss der Arbeitgeber ein von geschultem Personal praktiziertes Testangebot machen. Die hierfür nötige Zeit gilt nicht als Arbeitszeit. Auch extern erfolgende Tests müssen von dafür zugelassenen Personen, Teststellen, Testzentren oder Laboren ausgestellt werden, maximale  Geltungsdauer 24 Stunden. 

Ungeimpfte ohne gültigen Test müssen nach Hause geschickt werden. Sie erhalten für die ausgefallene Arbeitszeit keinen Lohn. Die Nichtvorlage eines Testnachweises stellt zudem einen Grund für eine Abmahnung dar und berechtigt im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung.

Bild von geimpften Mann
Wer sich als Mitarbeiter impfen lässt, ist auf der sicheren Seite.

Wo die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt

Als Arbeitsstätten gelten alle Arbeitsräume im Inneren, Räume in zum Teil nach außen hin geöffneten Gebäuden auf dem Betriebsgelände sowie dortige Orte im Freien, aber eben auch Baustellen, die mitunter auch vollständig an der freien Luft liegen. Kurzum: Es gibt quasi keinen Ort, an dem ein Zimmerer oder Dachdecker sich während der Arbeit aufhalten, arbeiten oder auch nur Pause machen kann, der nicht von der 3G-Regel betroffen ist. Diese gilt auch für Fahrten zur Baustelle, worauf auch der ZVDH hinweist. 

Kritik an Verlagerung der Kontrollpflicht auf die Betriebe       

„Wir bestätigen die grundsätzliche Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer 3G-Regelung am Arbeitsplatz“, beurteilt ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx den Schritt der neuen Bundesregierung. Er wendet jedoch ein: „Wir sehen aber die einseitige Pflichtverlagerung auf den Arbeitgeber als problematisch an.“ Für die Innungsbetriebe hätte der ZVDH Umsetzungshilfen erarbeitet und er veröffentliche regelmäßig aktuelle Hinweise „Wir meinen aber auch, dass das Bundesarbeitsministerium für Klarheit sorgen muss, zum Beispiel durch eine Rechtsverordnung mit darin enthaltenen praxisnahen Regelungen für die Betriebe.“

Bild von Ulrich Marx vom ZVDH
3G: Die Kontrollpflicht werde auf die Betriebe abgewälzt, erklärt ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. (Foto: ZVDH)

Korrekte Dokumentation für Dachdecker-Betriebe

Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums reicht es aus, am jeweiligen Kontrolltag Vor- und Zunamen der Beschäftigten auf einer Liste „abzuhaken“, wenn der jeweilige Nachweis durch den Dachdecker erbracht worden ist. Bei geimpften und genesenen Personen muss das Vorhandensein eines gültigen Nachweises nur einmal erfasst und dokumentiert werden. Bei Letzteren ist zusätzlich laut ZVDH das Enddatum des Genesenen-Status zu dokumentieren.

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