Fristlose Kündigung: viele Fallstricke für Dachdecker
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung: viele Fallstricke für Dachdecker

27. August 2020

 · Michael Podschadel

Regelmäßige Fehlzeiten, mangelhafte Arbeitsleistung oder Beleidigungen gegen den Chef – verhalten sich Mitarbeiter nicht korrekt, sorgt das für Spannungen im Betrieb. Trotzdem sollte man niemals im Affekt oder aus Wut heraus kündigen, sondern immer eine Nacht darüber schlafen. Nicht selten stellen Chef und Mitarbeiter mit Abstand fest, dass sie in einer aufgeladenen Situation überreagiert haben, grundsätzlich aber gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Bevor es also zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommt, sollte der Chef immer versuchen, Unstimmigkeiten oder Missverständnisse unter vier Augen auszuräumen. Denn womöglich wiegt das eigentliche Problem nicht annähernd so schwer, wie die Gefühle, die im Disput hochkochen.

Fristlose Kündigung Dachdecker Zimmerer
Erster Schritt: im persönlichen Gespräch versuchen, den Streit auszuräumen.

Schriftliche Abmahnung kann positive Effekte haben

Bringt ein persönliches Gespräch nicht den erhofften Effekt, sollte eine Abmahnung Wirkung zeigen. Oft versäumt der Chef jedoch, seinem Mitarbeiter eine schriftliche Abmahnung zu erteilen. Dabei hätte sie einen positiven Effekt für beide Parteien: Einerseits erwartet die Rechtsprechung, dass der Mitarbeiter die Gelegenheit hat, sein Fehlverhalten abzustellen. Eine Abmahnung bietet diese Chance. Andererseits hat die korrekte Abmahnung allein durch die Schriftform mehr Gewicht als ein mündlicher, womöglich im Ärger ausgesprochener Verweis. Nicht selten führt die Abmahnung dazu, dass der Mitarbeiter sein Fehlverhalten tatsächlich überdenkt und ändert. Denn er muss das Schriftstück anerkennen und unterschreiben.

Fristlose Kündigung Dachdecker Zimmerer
Zweiter Schritt: den Mitarbeiter korrekt schriftlich abmahnen.

Auf der sicheren Seite: rechtlich korrekt abmahnen

„Zum Inhalt einer Abmahnung gehört in jedem Fall eine Kündigungsandrohung“, erklärt Anwalt Maurice Pastuska aus Kevelaer, der schon viele Parteien vor dem Arbeitsgericht vertreten hat. Die Kündigungsandrohung weist darauf hin, dass bei erneutem Verstoß gegen die verletzte Regel eine Entlassung erfolgt. Zudem gilt: Damit die Abmahnung wirksam ist, muss sie zeitnah erfolgen. Fehlt ein Mitarbeiter unentschuldigt, sollte die entsprechende Abmahnung nicht erst sechs Wochen später erfolgen, sondern am besten am nächsten oder übernächsten Tag. Weiterhin ist eine Abmahnung nicht immer ausreichend, um bei einem erneuten Verstoß gleich eine Kündigung zu rechtfertigen. Handelt es sich um weniger schwerwiegende Vergehen, etwa regelmäßige Verspätungen, sollte man mehrere Abmahnungen erteilen.

Rechtliche Beratung hilft bei juristischen Fallstricken

Kommt es später zur fristlosen Kündigung, müssen die Gründe dafür mit den Beanstandungen der Abmahnung übereinstimmen. Man kann einen Mitarbeiter schwerlich wegen einer Unverschämtheit abmahnen und ihm im nächsten Schritt wegen privatem Handygebrauch kündigen. Eine Faustregel oder empfohlene Abmahnungszahl gibt es allerdings nicht. Schon hier zeigt sich, dass rechtliche Beratung sinnvoll ist, damit Betriebe auf der sichereren Seite bleiben. „Schon bei der Abmahnung gibt es Fallstricke. Häufig ist die Begründung der Abmahnung zum Beispiel nicht hinreichend konkretisiert“, erläutert Pastuska.  Und in besonders schweren Fällen – etwa, wenn der Mitarbeiter handgreiflich wird – kann auch direkt die fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Fristlose Kündigung Dachdecker Zimmerer
Arbeitsrecht-Experte Bastian Pastuska empfiehlt Betrieben eine Rechtsberatung, bevor Sie einem Mitarbeiter fristlos kündigen.

Fristlose Kündigung braucht gewichtige Gründe

Eine fristlose Kündigung bedarf wichtiger Gründe – die dem Mitarbeiter auf Rückfrage zu nennen sind. Arbeitsverweigerung kann ein solcher Grund sein, aber auch Beleidigungen gegen den Chef. Rechtsanwalt Pastuska rät allerdings: „Verlangt der Mitarbeiter keine Begründung, sollte sie auch nicht in die Kündigung aufgenommen werden.“ Denn es kommt auf die korrekte Formulierung an. Bei Unstimmigkeiten werden die Begründung und damit die Kündigung vor Gericht leichter anfechtbar. Die fristlose Kündigung muss zudem binnen zwei Wochen nach dem auslösenden Vorfall schriftlich erfolgen.

Fristlose Kündigung Dachdecker Zimmerer
Dritter Schritt: die schriftliche, fristlose Kündigung.

Krankheit und mangelnde Leistung als Kündigungsgrund

So ungerecht es aus Arbeitnehmersicht auch klingt: Eine unterdurchschnittliche Arbeitsleistung (auch altersbedingt) und zu viele krankheitsbedingte Ausfälle können in Kleinbetrieben durchaus zu einer Entlassung führen. Denn hier ist die Belastung für das Unternehmen kaum tragbar, weil die dünne Personaldecke eines Fünf-Mann-Betriebes einfach nicht ausreicht, die Ausfälle aufzufangen. Das sieht auch der Gesetzgeber so – ebendarum sind Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern von den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes ausgeschlossen. Aber auch bei einer sogenannten ordentlichen Kündigung sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gemeinsame Lösung finden, bei der es sich oft um einen finanziellen Ausgleich handelt. Anwalt Pastuska weiß aus Erfahrung: „Vor Gericht geht es selten um die Frage, ob die Kündigung berechtigt ist, sondern um die Bedingungen, unter denen die Entlassung erfolgt. Meistens wird die Höhe der Abfindung verhandelt.“

Rechtsberatung angesichts der Fallstricke im Arbeitsrecht nötig

Für eine rechtlich einwandfreie Kündigung, ob ordentlich oder fristlos sollte angesichts der oben beschriebenen Fallstricke immer ein Anwalt konsultiert werden. Denn das Risiko, einen formalen Fehler zu begehen, ist groß, wie Maurice Pastuska weiß. Erfahrene Juristen kennen die notwendigen Formulierungen. Sie wissen auch nüchtern und objektiv einzuschätzen, wie aussichtsreich eine Kündigung im Zweifelsfall ist – und ob sich nicht doch eine gute Alternative zur Entlassung findet.

Fristlose Kündigung Dachdecker Zimmerer
Bei vielen fristlosen Kündigungen sehen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter vor Gericht wieder, meist enden die Verfahren mit einem Vergleich und so auch mit Kosten für den Betrieb.

Von der fristlosen Kündigung zum Arbeitsgericht

Leider ist der Konflikt zwischen Chef und Angestelltem emotional oft derart aufgeladen, dass eine Kündigung und der Weg zum Gericht für die Beteiligen als unausweichlich erscheinen. Dass eine finale Klärung vor dem Gericht erfolgt, hält Anwalt Pastuska allerdings nicht grundsätzlich für den schlechtesten Weg. „Im Gerichtssaal können die Anwälte und Richter beide Parteien auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Die schlussendliche Lösung hätten beide Seiten ohne Rechtsbeistand womöglich nie erzielt – auch wenn natürlich nicht jeder zufrieden aus dem Gericht geht.“

Sie interessieren sich für rechtliche Themen? Dann lesen Sie unseren Artikel über Corona und die baurechtlichen Folgen.

Artikel jetzt teilen!

Weitere Artikel

Inside ZEDACH

DEBAU bietet Versicherungen speziell für das Dachhandwerk

Newsletter-Anmeldung

DACH-Ticker

Auftragszahlen im Wohnungsbau gehen weiter abwärts

„Seit mehr als einem Jahr verzeichnen wir nun schon negative Zahlen bei Baugenehmigungen und Auftragseingängen im Wohnungsbau. Von Januar bis September wurden fast 77.000 Wohneinheiten weniger genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Die Order sind im September um real 15 Prozent zurückgegangen“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Der Der Wohnungsbau brauche neben dem beim Kanzlergipfel verabschiedeten 14-Punkte-Plan kurzfristige Hilfe, sonst werde der Einbruch noch dramatischer.

24. November 2023

ifo Institut: Auftragsstornierungen im Wohnungsbau erreichen neuen Höchststand  

Die Stornierungswelle im Wohnungsbau reißt nicht ab. Im Oktober meldeten 22,2 Prozent der Unternehmen gestrichene Projekte, im Vormonat waren es 21,4 Prozent. „Es wird immer schlimmer, mehr und mehr Projekte scheitern am gestiegenen Zinsniveau und den teuren Baupreisen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Das Neugeschäft im Wohnungsbau ist weiterhin sehr schwach, die Auftragsbestände der Firmen schmelzen ab.“ 

15. November 2023

ifo Institut: Wirtschaftsleistung 2023 schrumpft um 0,4 Prozent

Das ifo Institut hat seine Konjunkturprognose bestätigt. Demnach wird die deutsche Wirtschaftsleistung 2023 um 0,4 Prozent schrumpfen. Im kommenden Jahr wird sie dann um 1,4 Prozent steigen, aber 0,1 Prozentpunkte weniger als bislang gedacht. Im Jahre 2025 wird das Wachstum 1,2 Prozent betragen. „Anders als bislang erwartet dürfte die Erholung in der zweiten Jahreshälfte 2023 ausbleiben. Die Abkühlung setzt sich fort, in nahezu allen Branchen steht die Tendenz auf Flaute“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. 

8. September 2023

Neue Steueranreize für Mietwohnungsbau beschlossen

Heute hat die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz beschlossen. Das überarbeitete Steuerpaket kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Die heute vom Bundeskabinett beschlossene degressive Afa von 6 Prozent für den Mietwohnungsbau ist ein erster guter Schritt. Positiv ist, dass sie bereits ab dem EH-55-Standard gilt und für genehmigte Projekte bereits ab dem 1. Oktober 2023 greift.“

30. August 2023

Zahl der Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 2023 stark gesunken

Im ersten Halbjahr 2023 wurde in Deutschland der Bau von 135 200 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 27,2 Prozent oder 50 600 Baugenehmigungen weniger als im ersten Halbjahr 2022. Im Juni 2023 ist die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen oder bestehenden Gebäuden gegenüber dem Vorjahresmonat um 28,5 Prozent gesunken. Dies entspricht einem Rückgang um 8 700 Wohnungen auf 21 800 Wohnungen. Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem steigende Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben.

18. August 2023

Auftragseingänge im Wohnungsbau gehen weiter zurück

Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Auftragseingänge im Wohnungsbau für Mai 2023 kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: „Leider ist keine Trendwende bei der Nachfrage im Wohnungsbau erkennbar. Wir haben zum Vorjahr einen Rückgang bei den Baugenehmigungen für Wohngebäude von 41.155 Wohneinheiten zu verzeichnen, das sind mehr als 30 Prozent. Bei den Auftragseingängen im Wohnungsbau beträgt der Rückgang ebenfalls ein Drittel (minus 32 Prozent). Die Rückmeldungen aus den Unternehmen lassen eine Fortsetzung dieses Negativtrends in den kommenden Monaten erwarten.“

7. August 2023

LKW-Maut: Baugewerbe begrüßt Handwerkerausnahme

Das Bundeskabinett hat jüngst die mautrechtlichen Vorschriften geändert. Neu ist, dass Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 Tonnen in die LKW-Maut einbezogen werden. Ausgenommen davon bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 Tonnen. „Richtig so!“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Wir haben immer gefordert, dass die Maut-Ausweitung nicht für Handwerkerfahrzeuge gelten darf, die Material zu Baustellen transportieren, damit es dort verbaut werden kann. So konnte eine Mehrbelastung des Handwerks verhindert werden.

7. Juli 2023

Bauder eröffnet Europas modernste Produktion für Kunststoff-Dachbahnen

Zusammen mit Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer eröffnete Mark Bauder, einer der drei Bauder Geschäftsführer, jüngst Europas modernste Produktionsanlage für hochwertige Kunststoff-Dachbahnen in Schwepnitz. Über 60 Millionen Euro investiert das Stuttgarter Familienunternehmen in das Vorzeigewerk mit neuer PVC- sowie FPO-Anlage. Auf rund zehn Hektar Fläche entstanden über 20.000 Quadratmeter neue Produktionsgebäude, Lagerräume sowie großzügige Sozial- und Schulungsräume.

22. Juni 2023

ifo Institut: Deutlich weniger neue Wohnungen bis 2025

Das ifo Institut erwartet einen drastischen Rückgang beim Wohnungsbau in Deutschland. Berechnungen des Instituts zufolge werden 2023 rund 245.000 und nächstes Jahr 210.000 Wohnungen in neuen Wohngebäuden fertiggestellt, im Jahr 2025 sogar nur noch etwa 200.000 Wohneinheiten entstehen. „Der wichtigste Grund für den Rückgang ist die erhebliche Verteuerung der Finanzierung und der Bauleistungen. Zudem hat der Bund die Neubauförderung drastisch zurückgefahren und die Standards für den Neubau Anfang 2023 abermals verschärft“, sagt ifo-Bauexperte Ludwig Dorffmeister. 

16. Juni 2023

Zweiter Aktionstag Flachdächer

Nach dem erfolgreichen Start im letzten Jahr findet am 20. Mai 2023 der zweite #TagDesFlachdaches statt. Mit dem Ziel, einen Beitrag zur baulichen, energetischen und ökologischen Zukunft Deutschlands zu leisten, initiiert Der dichte Bau den Aktionstag. Baubeteiligte wie DachdeckerInnen oder ZimmerInnen sind eingeladen, Fotos genutzter Flachdächer hier zu veröffentlichen.

15. Mai 2023