Fit für den Winter: Arbeitszeitkonten und Ausfallgeld
18. Dezember 2018
Arbeitszeitkonten ermöglichen eine Erhöhung der Flexibilität bei der Ausführung von Aufträgen. Denn die einzelnen Mitarbeiter dürfen ein Guthaben von bis zu 150 Stunden aufbauen, das dann innerhalb von zwölf Monaten wieder ausgeglichen werden muss. Die Betriebe können also in Zeiten, wo sie mit der Auftragsabwicklung kaum hinterherkommen, mit ihren Mitarbeitern Überstunden vereinbaren. So lassen sich bei guter Witterung deutlich mehr Projekte realisieren. Das sorgt für einen Umsatzpuffer und für zufriedene Kunden. Und bei schlechter Witterung können Mitarbeiter dann das Überstunden-Guthaben wieder abbauen, ohne das zusätzliche Kosten entstehen. Das bringt im Resultat oft eine höhere Produktivität und damit ein besseres Betriebsergebnis.
Arbeitszeitkonten sind ein Instrument der Mitarbeiterbindung
Neben der Flexibilisierung bei der Auftrags- und Personalplanung bieten Arbeitszeitkonten noch einen weiteren wichtigen Vorteil. Sie erhöhen in der Regel auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Denn die Beschäftigten erhalten über das ganze Jahr hinweg einen gleichbleibenden Monatslohn und brauchen sich über mögliche Lohneinbußen im Winter keine Sorgen zu machen. Solche saisonalen Schwankungen beim Einkommen haben auch weitere negative Auswirkungen. Laut SOKA-BAU zeigen Studien, dass es für Erwerbstätige mit schwankendem Einkommen schwieriger ist, einen Bankkredit für den Hauskauf zu erhalten.
Zudem liegt das Saison-Kurzarbeitergeld nur bei 60 Prozent des Nettolohns sowie bei 67 Prozent, wenn die Mitarbeiter Kinder haben. Betriebe, die nur mit diesem „Schlechtwetter-Geld“ arbeiten, denken eher kurzfristig und laden Ausfälle aufgrund von Witterung dann auf den Schultern ihrer Belegschaft ab. Vorteilhaft für das Image des Dachdecker-Handwerks sind solche Arbeitsbedingungen ebenfalls nicht. Hingegen wirkt eine langfristige Planung mit Arbeitszeitkonten viel motivierender und stärkt damit die gerade in Zeiten des demografischen Wandels so wichtige Mitarbeiterbindung.
Agentur für Arbeit honoriert Arbeitszeitkonten finanziell
Auch die Agentur für Arbeit honoriert die Einführung von Arbeitszeitkonten. Wenn Überstunden-Guthaben im Zeitraum zwischen Anfang Dezember und Ende März abgebaut werden, erhält der Mitarbeiter ein Zuschuss-Wintergeld von 2,50 Euro pro Stunde.
Die Einrichtung von Arbeitszeitkonten ist in der Bauwirtschaft tarifvertraglich und gesetzlich klar geregelt. Sie beinhaltet die Vorgabe, Überstunden-Guthaben der Mitarbeiter gegen die Insolvenz eines Betriebes abzusichern. Hierfür bietet auch die SOKA-DACH eine entsprechende Lösung zur Sicherung der individuellen Konten an. Betriebe können sich dort beraten lassen.
Ausfallgeld als zusätzliche Absicherung gegen Witterungseinflüsse
Eine weitere Stellschraube, um den Betrieb fit für den Winter zu machen, ist das Ausfallgeld. Es kann ebenfalls über die SOKA-DACH für die Monate Oktober, November und April beantragt werden. Das Ziel ist auch hier, dass sich Betriebe gegen unberechenbare Witterungseinflüsse besser absichern und Beschäftigungsverhältnisse aufrechterhalten können. Das Ausfallgeld wird nur bei zwingenden Witterungsgründen und für maximal 53 Stunden im Kalenderjahr pro Mitarbeiter gewährt. Die Höhe liegt bei 75 Prozent des durchschnittlichen Stundenlohnes. Ansprüche auf eine Erstattung können innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines Jahres geltend gemacht werden. Das Ausfallgeld wird durch tarifvertraglich festgelegte und von den Betrieben abgeführte Beitragszahlungen finanziert. Damit leistet SOKA-DACH einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Arbeitsplätze in den Dachdecker-Betrieben.
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