Exakte Schadens-Dokumentation: Drohne fliegt über Kirchendach
22. August 2019
Wie sinnvoll ein Drohnen-Einsatz für Auftraggeber und Auftragnehmer sein kann, zeigt ein Beispiel aus der Erfahrung von Dachdeckermeister Raphael Eckstein: Nach einem Sturm, der Schäden am Kirchturmdach verursachte, rief die zuständige Pfarrei bei ihm an. Bereits unmittelbar nach dem Unwetter war bemerkt worden, dass sich Biberschwanzziegel der Eindeckung gelöst hatten. Diese drohten nun auf öffentliche Verkehrsflächen rund um die Kirche herabzustürzen. Die Kirchturmhöhe beträgt 60 Meter. Damit wäre der finanzielle Aufwand für den Einsatz einer Hebebühne zur Schadensfeststellung sehr hoch gewesen.
Da der geplante Drohnen-Inspektionsflug im öffentlichen Bereich der Ortsmitte stattfinden sollte, informierte Eckstein zunächst die zuständige Polizeidienststelle. Für die war eine solche Anfrage zwar auch Neuland, die Genehmigung wurde aber sofort erteilt. Von Neugier und Interesse getrieben, nahm auch eine Streifenwagenbesatzung an dem Drohnen-Einsatz teil und erläuterte Passanten, was dort passierte. Eckstein sperrte den Start- und Landebereich ab und setzte einen seiner Mitarbeiter für eine zuverlässige Absicherung ein.
Exakte Kalkulation der Reparaturkosten mit Hilfe der Drohne
Durch die Möglichkeit, die Drohne bis auf 0,5 Meter an der Schadensstelle zu fliegen, konnten auch weitere beschädigte Teile der Dacheindeckung exakt geortet werden. So war es möglich, dem Auftraggeber und der Gebäudeversicherung ein detailliertes Schadensbild zu erstellen. Auf dessen Basis die Reparaturkosten exakt zu kalkulieren waren. Die Versicherung honorierte dies übrigens und übernahm die Kosten für den Drohnen-Flug in voller Höhe. Denn auch ihr wurden damit Kosten für die Einschaltung eines Gutachters, der wiederum nur mit einer teuren Hebebühne hätte arbeiten können, erspart.
Allerdings warnt Raphael Eckstein davor, die Drohne nun als „Allheilmittel” für jeden Einsatz einplanen zu wollen. „Um etwa Dächer im Winter zu überfliegen, müssen die Temperatur- und Wetterbedingungen sorgfältig überprüft werden. Außerdem sind bei Kälte wesentlich kürzere Akkuzyklen einzuplanen.” Die Kapazität der Stromspender kann sich bei Minustemperaturen schon mal um bis zu 70 Prozent verringern. Dann ist das Risiko eines Absturzes oder Flyaways, der Kontrollverlust über die Steuerung, besonders hoch, so der „fliegende Dachdeckermeister”.
Drohne im Einsatz: Transparenz und Offenheit gegenüber den Nachbarn
Dass Nachbarn beim Drohneneinsatz durchaus kritisch sind, erfuhr Raphael Eckstein schon mehrfach. Etwa wenn ein besorgter oder einfach nur neugieriger Nachbar nachfragte: „Was machen Sie da und wer sind Sie?” Fremde Anwesen überfliegen darf der Drohnen-Pilot nur mit der Zustimmung des Eigentümers. Ausführlich erklärt Eckstein diesen Fragestellern dann den Einsatzzweck, legt seinen Kenntnisnachweis vor und bietet an, die erstellten Aufnahmen direkt nach dem Flug gemeinsam anzusehen sowie nicht gewünschte Fotos, bei denen das Nachbargrundstück oft unvermeidlich teilweise im Bild ist, direkt zu löschen. Mit so viel Offenheit und Transparenz hat Eckstein sogar schon Zusatzaufträge von solch kritischen Nachbarn akquirieren können.
Zusätzliche Flugqualifikation SafeDrone als Vertrauensbeweis
Dazu gehört auch, dass der Dachdeckermeister als freiwillige Zusatzqualifikation und Vertrauensbeweis inzwischen auch den SafeDrone-Nachweis erworben hat. SafeDrone ist ein freiwilliger, zusätzlicher Drohnen-Führerschein, der in Kooperation mit Lufthansa Technik angeboten wird. Das Credo lautet: „Die Mission von SafeDrone ist es, in Zusammenarbeit mit Luftfahrt-Experten transparente Standards für Technik, Qualität und Sicherheit zu setzen und damit Risiken von Unfällen mit Sach- und/oder Personenschäden zu minimieren.”
Ebenso ist es eine Selbstverständlichkeit für Raphael Eckstein und Airview Bavaria, zu jedem der Drohneneinsätze ein Flugprotokoll mit allen relevanten Daten zu führen. Dazu gehört der Drohnentyp. Eckstein nutzt eine knapp 1,4 Kilogramm schwere Phantom 4 des Herstellers DJI. Dazu gehören der jeweilige Pilot aus dem Familienbetrieb plus eventueller Assistenz, die Wetterverhältnisse sowie Datum, Ort und Dauer des Fluges. Um nicht nur „schöne Bilder” zu machen, sondern vom Drohneneinsatz echten Nutzen für Auftraggeber und Auftragnehmer zu ziehen, bedarf es jedoch noch mehr an persönlichem Engagement und an Finanzmitteln.
Denn um Drohnen etwa für eine exakte und verwertbare Vermessung oder 3D-Mapping einzusetzen, wie es etwa der Dienstleister Airteam anbietet, ist entsprechende Software nötig. Die wiederum kostet Geld. Freeware hingegen liefert nicht die Daten mit der notwendigen Zuverlässigkeit und Exaktheit, die für eine exakte Kalkulation oder Baustellenplanung erforderlich wären. Hinzu kommt der hohe Zeitaufwand, bis mit dieser Software effizient gearbeitet werden kann.
Unbedingt die Drohne über eine Haftpflichtversicherung absichern
Und ganz wichtig vor dem ersten Start: Laut Eckstein sollte jeder Betrieb entweder eine separate Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge abschließen oder in die bestehende Betriebshaftpflicht einen entsprechenden Zusatz – möglicherweise gegen Prämienaufschlag – zu integrieren. Sicher ist sicher.
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