Corona: Auf dem Gerüst ist nichts mit Abstand

DACH-Ticker

ifo Institut: Wirtschaftsleistung 2023 schrumpft um 0,4 Prozent

Das ifo Institut hat seine Konjunkturprognose bestätigt. Demnach wird die deutsche Wirtschaftsleistung 2023 um 0,4 Prozent schrumpfen. Im kommenden Jahr wird sie dann um 1,4 Prozent steigen, aber 0,1 Prozentpunkte weniger als bislang gedacht. Im Jahre 2025 wird das Wachstum 1,2 Prozent betragen. „Anders als bislang erwartet dürfte die Erholung in der zweiten Jahreshälfte 2023 ausbleiben. Die Abkühlung setzt sich fort, in nahezu allen Branchen steht die Tendenz auf Flaute“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. 

8. September 2023

Neue Steueranreize für Mietwohnungsbau beschlossen

Heute hat die Bundesregierung das Wachstumschancengesetz beschlossen. Das überarbeitete Steuerpaket kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Die heute vom Bundeskabinett beschlossene degressive Afa von 6 Prozent für den Mietwohnungsbau ist ein erster guter Schritt. Positiv ist, dass sie bereits ab dem EH-55-Standard gilt und für genehmigte Projekte bereits ab dem 1. Oktober 2023 greift.“

30. August 2023

Zahl der Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 2023 stark gesunken

Im ersten Halbjahr 2023 wurde in Deutschland der Bau von 135 200 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 27,2 Prozent oder 50 600 Baugenehmigungen weniger als im ersten Halbjahr 2022. Im Juni 2023 ist die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen oder bestehenden Gebäuden gegenüber dem Vorjahresmonat um 28,5 Prozent gesunken. Dies entspricht einem Rückgang um 8 700 Wohnungen auf 21 800 Wohnungen. Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem steigende Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben.

18. August 2023

Auftragseingänge im Wohnungsbau gehen weiter zurück

Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Auftragseingänge im Wohnungsbau für Mai 2023 kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: „Leider ist keine Trendwende bei der Nachfrage im Wohnungsbau erkennbar. Wir haben zum Vorjahr einen Rückgang bei den Baugenehmigungen für Wohngebäude von 41.155 Wohneinheiten zu verzeichnen, das sind mehr als 30 Prozent. Bei den Auftragseingängen im Wohnungsbau beträgt der Rückgang ebenfalls ein Drittel (minus 32 Prozent). Die Rückmeldungen aus den Unternehmen lassen eine Fortsetzung dieses Negativtrends in den kommenden Monaten erwarten.“

7. August 2023

LKW-Maut: Baugewerbe begrüßt Handwerkerausnahme

Das Bundeskabinett hat jüngst die mautrechtlichen Vorschriften geändert. Neu ist, dass Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 Tonnen in die LKW-Maut einbezogen werden. Ausgenommen davon bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 Tonnen. „Richtig so!“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Wir haben immer gefordert, dass die Maut-Ausweitung nicht für Handwerkerfahrzeuge gelten darf, die Material zu Baustellen transportieren, damit es dort verbaut werden kann. So konnte eine Mehrbelastung des Handwerks verhindert werden.

7. Juli 2023

Bauder eröffnet Europas modernste Produktion für Kunststoff-Dachbahnen

Zusammen mit Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer eröffnete Mark Bauder, einer der drei Bauder Geschäftsführer, jüngst Europas modernste Produktionsanlage für hochwertige Kunststoff-Dachbahnen in Schwepnitz. Über 60 Millionen Euro investiert das Stuttgarter Familienunternehmen in das Vorzeigewerk mit neuer PVC- sowie FPO-Anlage. Auf rund zehn Hektar Fläche entstanden über 20.000 Quadratmeter neue Produktionsgebäude, Lagerräume sowie großzügige Sozial- und Schulungsräume.

22. Juni 2023

ifo Institut: Deutlich weniger neue Wohnungen bis 2025

Das ifo Institut erwartet einen drastischen Rückgang beim Wohnungsbau in Deutschland. Berechnungen des Instituts zufolge werden 2023 rund 245.000 und nächstes Jahr 210.000 Wohnungen in neuen Wohngebäuden fertiggestellt, im Jahr 2025 sogar nur noch etwa 200.000 Wohneinheiten entstehen. „Der wichtigste Grund für den Rückgang ist die erhebliche Verteuerung der Finanzierung und der Bauleistungen. Zudem hat der Bund die Neubauförderung drastisch zurückgefahren und die Standards für den Neubau Anfang 2023 abermals verschärft“, sagt ifo-Bauexperte Ludwig Dorffmeister. 

16. Juni 2023

Zweiter Aktionstag Flachdächer

Nach dem erfolgreichen Start im letzten Jahr findet am 20. Mai 2023 der zweite #TagDesFlachdaches statt. Mit dem Ziel, einen Beitrag zur baulichen, energetischen und ökologischen Zukunft Deutschlands zu leisten, initiiert Der dichte Bau den Aktionstag. Baubeteiligte wie DachdeckerInnen oder ZimmerInnen sind eingeladen, Fotos genutzter Flachdächer hier zu veröffentlichen.

15. Mai 2023

Rathscheck sichert sich durch Übernahme umfangreiche Schiefer-Rohstoffe

Im Nordwesten Spaniens sichert sich Rathscheck Schiefer aus Mayen/Eifel weitere umfangreiche Rohstoff-Ressourcen. Mit der Übernahme von hochwertigen Lagerstätten sowie eines modernen Produktionsbetriebes des familiengeführten Produzenten Pizarras La Baña Anfang Mai stattet sich Rathscheck für die weltweit steigende Nachfrage nach natürlichen nachhaltigen Baumaterialien aus. „Für die europäischen wie internationalen Märkte verfügen wir damit über ergiebige eigene Vorkommen, die unsere Wettbewerbssituation auf lange Sicht festigen“, erläutern die Rathscheck-Geschäftsleiter Andreas Jäger und Frank Rummel.

3. Mai 2023

Erlus Dachziegel Level RS gewinnt renommierten iF Design Award

Die Erlus AG hat mit dem Dachziegel Ergoldsbacher Level RS® in diesem Jahr den renommierten iF Design Award gewonnen. Prämiert wurde der Tondachziegel in der Disziplin Produkt, Kategorie Bautechnologie. Der iF Design Award wird einmal im Jahr von der weltweit ältesten unabhängigen Designinstitution, der iF International Forum Design GmbH, vergeben.

25. April 2023

Corona: Auf dem Gerüst ist nichts mit Abstand

9. April 2020

 · Knut Köstergarten

Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, wann es mehr Corona-Erkrankungen unter Dachdeckern und Zimmerern geben wird. Die Betriebe arbeiten weiter so gut sie können, aber im Fahrzeug oder auf Baustellen sind die geforderten Abstandsregeln nur schwer einzuhalten. Im Onlinemagazin der Deutschen Welle (DW) hat Sven Henning dazu offen Auskunft gegeben. „Wir machen ganz normal unsere Arbeit, ohne Wenn und Aber.“

Corona Dachdecker Zimmerer
Egal für welches Gewerk: Die Abstandsregeln sind auf Baustellen-Gerüsten praktisch nicht einzuhalten.

Corona: Alle Gewerke benutzen auf der Baustelle dieselbe Toilette

Jeden Tag fährt der Dachdeckermeister aus Lützen in Sachsen-Anhalt, Mitglied der Dachdecker-Einkauf Ost, mit seinen drei Angestellten zu einer Baustelle. Anfangs drückten sie sich in die Ecken des großen Transporters, um mehr Abstand voneinander zu haben. Wenn es irgendwie geht, fahren sie mit zwei Wagen. Das mit dem Abstand halten bleibt so eine Sache, nicht nur im Wagen. „Unsere Arbeitsgerüste sind 70 Zentimeter breit“, erzählt Henning im DW-Gespräch. „Wenn da einer vorbei muss oder Hilfe braucht, dann stehen die 20 Zentimeter nebeneinander. Da ist nichts mit Abstand.“ Und das sind nur seine Leute. „Wenn eine Wohnung saniert wird, dann sind da auch der Maler und der Heizungsbauer und andere – und alle benutzen dieselbe Toilette“, sagt der Dachdecker. Doch langsam ändert sich die Lage, auf einigen Baustellen gibt es inzwischen mehrere Toiletten, getrennt für die Gewerke.

Im telefonischen Austausch ist Henning über das Thema auch mit Marcus Eismann, der bei der Dachdecker-Einkauf Ost  die nahe gelegenen Niederlassungen Borna, Leipzig und Zorbau leitet. Eismann kennt natürlich die Problematik auf den Baustellen. Wenn seine Fahrer dort Material für die Betriebe anliefern, gibt es Kundenkontakt nur mit weitem Abstand. Unterschreiben muss keiner mehr einen Lieferschein, das Geschäft ist laut Eismann in Corona-Zeiten Vertrauenssache. Das gilt auch für Materialabholungen in den Niederlassungen. „Wir hatten gerade eine Telefonkonferenz, bislang sind alle unsere Mitarbeiter verschont geblieben, gut die Hälfte arbeitet im Homeoffice.“

Corona Dachdecker Zimmerer
Zumeist sind die Gesundheitsämter zuständig für die Anordnung einer Quarantäne. (Foto Pixabay, Gerd Altmann)

Corona: Bei Quarantäne muss Gehalt des Mitarbeitern weiter gezahlt werden

Der Betrieb läuft also weiter, beim Dachdecker und im genossenschaftlichen Bedachungshandel. Aber worauf muss ein Inhaber achten, wenn doch mal ein Mitarbeiter oder er selbst erkrankt. Es droht dann eine Quarantäne von mindestens zwei Wochen. Dazu heißt es im Infektionsschutzgesetz, Paragraf 30, dass zumeist das örtliche Gesundheitsamt beim Verdacht auf eine Erkrankung oder eine Ansteckung die Absonderung der Betroffenen in der eigenen Wohnung oder in einem Krankenhaus anordnen kann. Bei einem bloßen Verdacht gibt es vom Arzt zumeist keine Krankschreibung.

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Noch immer ein alltägliches Bild auf Baustellen: Relativ enge Zusammenarbeit im Team mit einem gewissen Risiko der Ansteckung.

Arbeitnehmer haben nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes für die ersten sechs Wochen der Quarantäne dennoch einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Nettogehaltes. Der Betrieb ist es, der diese Entschädigung bezahlen muss, in Vorleistung. Per Antrag kann er sich jedoch das Geld von der anordnenden Behörde, zumeist das Gesundheitsamt zurückholen. Wir schnell die Rückzahlung allerdings fließt, ist unklar. Um die Liquidität zu sichern, sollten die Dachdecker und Zimmerer schnell Anträge auch auf Zuschüsse aus den Finanzfonds der Bundesländer stellen. Die sind gestaffelt nach Mitarbeiterzahl der Betriebe und reichen von 9.000 Euro bis zu 60.000 Euro. Aktuell hat die Bundesregierung zudem KfW-Schnellkredite bis zu 800.000 Euro für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern beschlossen. Hausbanken erhalten eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent, der Zinssatz liegt bei drei Prozent bei einer Laufzeit von zehn Jahren.

Corona: Auch der Chef kann in Quarantäne Verdienstausfall geltend machen

Auch der Chef selbst hat als selbständig Tätiger im Falle einer Anordnung von Quarantäne Anspruch auf Entschädigung. Denn daraus werden sicherlich Verdienstausfälle resultieren. Hier ist es wichtig, den engen Kontakt zum Steuerberater zu halten. Denn um Ansprüche beim Gesundheitsamt geltend machen zu können, braucht es Bescheinigungen über die Höhe des letzten Jahreseinkommens als Vergleichszahl. Wer hier weiß, was auf ihn zukommen kann, ist im Ernstfall besser gewappnet.

Sie interessieren sich für das Thema? Dann lesen Sie unseren Artikel über staatliche Finanzhilfen für Dachdecker und Zimmerer.

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