Corona-Schnelltests: Was Dachdecker wissen müssen

13. April 2021

 · Knut Köstergarten

Die Dachdeckerei Gruss aus Eichenzell bei Fulda macht alles richtig. Die 13 Mitarbeiter checken sich jede Woche selbst mit den Corona-Schnelltests. „Ich habe ihnen jetzt wieder die Test-Kits für das Wochenende mitgegeben“, sagt Dachdeckermeister Holger Gruss. So richtig glücklich ist er mit dem Testen nicht. „Beim ersten Mal waren zwei von 13 Corona-Schnelltests falsch positiv und wurden zwei Tage später durch PCR-Test als negativ bestätigt“, berichtet Gruss.

Bild von Dachdeckermeister Holger Gruss
Dachdeckermeister Holger Gruss bietet seinen Mitarbeitern wöchentliche Corona-Schnelltests. (Foto: Gruss)

Corona-Schnelltests: Gesundheit der Mitarbeiter steht im Fokus

Einerseits freut sich der Chef darüber, dass keiner seiner Mitarbeiter positiv getestet wurde. Doch auf der anderen Seite mussten durch die zwei falschen Corona-Schnelltests die betroffenen Mitarbeiter kurzfristig in Quarantäne. Fünf Tage Produktivstunden fehlen Gruss durch diesen Fehlalarm gerade jetzt im Auftragsboom. Der Dachdeckermeister nimmt es sportlich. „Mal sehen, was der April noch bringt.“ An die Selbstverpflichtung des Handwerks zum Testen wird er sich weiter halten, denn die Gesundheit der Mitarbeiter ist ihm wichtig. Damit ist Gruss auf der sicheren Seite, denn Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat jetzt aus der Selbstverpflichtung eine Pflicht gemacht. Betriebe müssen voraussichtlich ab 21. April ihre Mitarbeiter einmal pro Woche auf Corona testen lassen.

Anwendungshinweise für den Corona-Schnelltest:

 

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Dachdecker stehen zur Selbstverpflichtung des Handwerks

So sieht es auch der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). „Das Handwerk will, dass alle gesund sind und bleiben – Beschäftigte, Auszubildende und Kunden. Daher stehen wir als Dachdecker ausdrücklich zur Selbstverpflichtung des gesamten Handwerks, den Beschäftigten und Auszubildenden regelmäßig Corona-Schnelltests anzubieten. Verpflichtende Tests halten wir für nicht nötig“, erklärt ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx.

Bild von Ulrich Marx
Die freiwillige Selbstverpflichtung der Betriebe reicht: ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx hält wenig von der Pflicht zu Corona-Schnelltests. (Foto: ZVDH)

Verbände geben hilfreiche Informationen

Der ZVDH informiert seine Innungsmitglieder mit allen wichtigen Handlungshilfen rund um das Thema Corona-Schnelltests. Das tun auch Landesinnungsverbände wie Westfalen. Denn es stellt sich natürlich die Frage, welche Anbieter von Test-Kits ein Betrieb auswählen soll. Die offizielle Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte listet über 30 zugelassene Produkte auf. Die westfälischen Dachdecker beziehen sich etwa auf eine Empfehlung des Unternehmerverbandes Handwerk NRW e.V. und nennen in ihrem Newsletter den Medicovid Antigen-Schnelltest und den Medicalneed COVID-19 Antigen Schnelltest als erste Orientierung für ihre Betriebe.

Bild von Corona-Selbsttest mit Maske
Bislang gibt es immer wieder Beschaffungsprobleme bei den Test-Kits.

ZVDH bietet Test-Kits über Partner

Der ZVDH-Kooperationspartner RG Arbeitsschutz bietet den Mitgliedsbetrieben kostengünstig und schnell lieferbar Laien-Selbsttests an. Der Preis liegt hier bei unter fünf Euro pro Stück. Im Einzelhandel oder in Drogerien kostet das Ganze eher mehr. Und es werden pro Kunde nur begrenzte Stückzahlen verkauft und oft sind die Vorräte gleich wieder ausverkauft. Hat ein Betrieb wie die Dachdeckerei Gruss mehr als zehn Mitarbeiter und testet er jede Woche, wie von der Bundesregierung gefordert, zwei Mal, kommt so einiges an benötigten Test-Kits zusammen. Da empfiehlt es sich auf jeden Fall, Unterstützung beim ZVDH oder bei den örtlichen Handwerksverbänden zu suchen.

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