3G am Arbeitsplatz: Was Dachdecker wissen müssen

DACH-Ticker

Dirk Bollwerk wird als ZVDH-Präsident mit großer Mehrheit wiedergewählt

Bild von Michael Zimmermann (links) und Dirk Bollwerk
Freuen sich über ihre Wiederwahl: Michael Zimmermann (links) und Dirk Bollwerk. (Foto: ZVDH/Guido Schiefer)

Zwei Wahlen standen für den Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) an: Präsident Dirk Bollwerk und Vizepräsident Michael Zimmermann wurden auf der heutigen Delegiertenversammlung in Bonn mit großer Mehrheit für weitere drei Jahre im Amt bestätigt. Bollwerk stimmt sehr positiv, dass dem Dachdeckerhandwerk als klimarelevanter Schlüsselberuf eine so wichtige Rolle bei der Umsetzung der Klimawende zukommt. Was aber die notwendigen Rahmenbedingungen angeht, sieht Dirk Bollwerk noch Handlungsbedarf bei der Politik: „Weniger Bürokratie, mehr für ältere Arbeitnehmer tun, akademische und berufliche Bildung gleichstellen“, fordert der ZVDH-Präsident. „Wir müssen als Beruf noch attraktiver werden.“

24. März 2023

Holzhandel schaut auf gutes Jahr 2022 zurück

Holzhandel: Für das gesamte Jahr 2022 weist der Betriebsvergleich des GD Holz einen Umsatzanstieg von 5,6 Prozent auf. Die Mehrheit der Teilnehmer am monatlichen Betriebsvergleich gibt an, dass die Umsatzzuwächse durch Preiswirkungen erzielt worden sind und nur in geringerem Umfang durch mehr Absatz. Die Erwartungen der Teilnehmer am Betriebsvergleich bezüglich der Umsatzentwicklung im ersten Quartal 2023 sind im Großhandel sehr zurückhaltend. So erwartet die Mehrheit geringere Umsatzentwicklungen als 2022.

20. Februar 2023

Junge Talente gesucht: Zimmerer-Contest 2023

Wer Weltmeister werden will, ist hier richtig: Der Zimmerer Contest 2023 vom 7. bis 11. August in Ansbach ist der erste Schritt auf dem Weg zum Titel. Denn dort wird entschieden, wer Ende des Jahres in das neue Team der Zimmerer-Nationalmannschaft aufgenommen wird. Gesucht werden junge Talente bis 20 Jahre, die ihre Fertigkeiten beim Schiften, Sägen und Schrauben unter Beweis stellen. Anmeldeschluss für den diesjährigen Zimmerer-Contest ist der 30. Juni. Hier geht es zum Bewerbungsformular.

10. Februar 2023

Erlus baut automatisiertes Logistik-Zentrum für Dachkeramik

Als weltweit erster Dachziegelhersteller hat sich Erlus laut einer Pressemeldung des Unternehmens für die Automatisierung der Logistik von Dachkeramik und Zubehör entschieden und investiert in ein hochmodernes Logistik-Zentrum am Produktionsstandort Neufahrn in Niederbayern. Zu Stoßzeiten verlassen bis zu 100 LKW täglich den Hof. Ergoldsbacher Dachziegel und Dachkeramik-Formteile waren bisher manuell mit Stapler auf Paletten kommissioniert, verpackt und zwischengelagert worden. Mit der Automatisierung der Abläufe können laut Erlus künftig Lieferzeiten verkürzt werden.

8. Februar 2023

Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Creaton durch Wienerberger

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Wienerberger AG, Wien, Österreich, sämtliche Anteile an der Terreal Holding S.A.S, Suresnes, Frankreich, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch das Zusammenschlussvorhaben werden künftig die bekannten Dachziegel-Marken „Creaton“ und „Koramic“ von ein und demselben Unternehmen angeboten. Wienerberger wird zum größten Anbieter für Tondachziegel in Deutschland. Wir haben den Fall daher intensiv ermittelt. Letztlich zeigte sich, dass auch nach dem Zusammenschluss ein hinreichender Wettbewerbsdruck durch andere Unternehmen bestehen bleibt und die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin ausreichend Ausweichalternativen haben.“

25. Januar 2023

Genehmigungen für Neubau von Wohnungen im November 2022 stark rückläufig

Die Zahl genehmigter Wohnungen ist von Januar bis November 2022 um 5,7 Prozent auf 321 757 Wohnungen gesunken. Besonders stark rückläufig ist die Entwicklung beim Neubau von Einfamilienhäusern mit einem Minus von 15,9 Prozent. Im November 2022 wurde in Deutschland der Bau von 24 304 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 4 716 oder 16,3 Prozent Baugenehmigungen weniger als im November 2021. Besser sieht es bei der Schaffung von neuen Wohnungen in bestehenden Gebäuden aus.

20. Januar 2023

Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 um 1,9 Prozent gestiegen

Deutsche Wirtschaft erholt sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2022 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 1,9 Prozent höher als im Vorjahr. „Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine wie den extremen Energiepreiserhöhungen“, sagte Präsidentin Ruth Brand. „Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise beispielsweise für Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel.“

13. Januar 2023

Stabiler Arbeitsmarkt zum Jahresende 2022

Arbeitsmarkt: Im Dezember 2022 waren rund 2,45 Millionen Menschen arbeitslos. Damit stieg die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat November saisonbedingt um knapp 20.000 Personen. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent. Saisonbereinigt sank die Arbeitslosigkeit leicht um 13.000 Personen. Die Arbeitslosigkeit lag im Dezember 2022 um 124.000 höher als im Dezember 2021. Dies liegt an der Erfassung ukrainischer Schutzsuchender in den Jobcentern. Ohne sie läge die Arbeitslosigkeit unter dem Vorjahresniveau. Im Dezember waren 185.000 ukrainische Staatsangehörige arbeitslos gemeldet.

10. Januar 2023

Wienerberger will Creaton übernehmen

Wienerberger hat die geplante Übernahme der Creaton GmbH unter Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Wettbewerbsbehörden angekündigt. Die acht deutschen Creaton-Produktionsstandorte mit rund 800 Beschäftigten in Bayern, Thüringen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen sollen in die Wienerberger übergehen. Künftig sollen dann über 2.200 Beschäftigte an 25 Produktionsstandorten unter einem Dach wirken. Jürgen Habenbacher, Geschäftsführer Wienerberger GmbH: „Die geplante Zusammenführung ermöglicht es, die deutschland- und europaweite Marktdurchdringung im Bereich Dachziegel weiter zu stärken sowie mit Dachsteinen und Photovoltaik zu erweitern.“

21. Dezember 2022

Katrin Detring-Pomplun als beste Ausbilderin im Handwerk 2022 ausgezeichnet

Katrin Detring-Pomplun, Dachdeckermeisterin und Geschäftsführerin der Friedrich Schmidt Bedachungs GmbH aus Bremen, ist jetzt für ihre innovativen Qualifikationskonzepte und Ausbildungspartnerschaften mit dem „Heribert-Späth-Preis für besondere Ausbildungsleistungen im Handwerk“ 2022 ausgezeichnet worden. Der seit 1997 jedes Jahr vergebene Preis ist mit 3000 Euro dotiert.

16. Dezember 2022

Bild von Coronavirus

3G am Arbeitsplatz: Was Dachdecker wissen müssen

14. Dezember 2021

 · Gerald Weßel

Seit dem 25. November gilt zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein neuer Maßnahmenkatalog. Für Dachdecker- und Zimmererbetriebe am wichtigsten ist die bundesweit geltende 3G-Regelung am Arbeitsplatz und die damit verbundene eventuelle Testpflicht für Arbeitnehmer, die nicht geimpft oder genesen sind. Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte nicht ausgeschlossen werden können, nur noch mit entsprechendem Nachweis betreten. Als Ausnahme gilt, unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme ein Test- oder Impfangebot des Arbeitgebers wahrzunehmen.

Grafik der 3G-Regeln
Je mehr Mitarbeiter im Betrieb geimpft sind, desto geringer ist der bürokratische Aufwand.

Dokumentationspflicht für Dachdecker-Betriebe

Um das neue Gesetz durchzusetzen, dürfen Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder eben den aktuellen Test verlangen. Sie müssen zudem die 3G-Bestimmungen täglich kontrollieren und regelmäßig dokumentieren, andernfalls drohen Bußgelder.

Bild von Claudia Büttner, Pressesprecherin des ZVDH
Claudia Büttner ist Pressesprecherin des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks. (Foto: ZVDH)

Bester Fall: das komplette Team ist geimpft

Wie hoch die generelle Impfbereitschaft der Dachdecker ist, darüber lässt sich nur spekulieren. Dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) liegen dafür keine Zahlen vor, sagt Pressesprecherin Claudia Büttner. Nachgefragt hat DACH\LIVE beim kleineren  Betrieb Bernhardt in Frankfurt und beim größeren Betrieb Voges in Lamspringe. Bei beiden ist das komplette Team geimpft. Tests werden dennoch kostenlos angeboten, weil sich ja auch Geimpfte anstecken können. „Meine Frau hat sogar ein Zertifikat dafür erworben“, so Dachdeckermeister Jan Voges.

Bild von Melanie Bernhardt auf dem Dach
Dachdeckermeisterin Melanie Bernhardt sieht Kosten und Aufwand als Probleme bei 3G am Arbeitsplatz. (Foto: Bernhardt)

Konfliktreiche Schritte, um das neue Gesetz durchzusetzen, muss auch Dachdeckermeisterin Melanie Bernhardt in ihrem Betrieb nicht unternehmen. „Bei uns sind glücklicherweise alle geimpft und allesamt haben sie auch freiwillig ihren Impfstatus offengelegt.“ Sie kenne aber Kollegen, die weit mehr Probleme haben, da Angestellte nicht offenlegen wollten, ob sie sich haben impfen lassen.

Trotz Impfung bleiben Kosten und Aufwand

Doch trotz Impfung des Teams bietet Bernhardt natürlich weiterhin Tests an – und das kostet. „Wir hatten uns auf ein auf der offiziellen Liste stehendes Produkt eingeschossen, doch das ist quasi nicht mehr zu bekommen“, sagt sie. Und wenn doch, dann gut doppelt so teuer, wie zuvor. Man sei inzwischen aber auf eine andere Testvariante umgeschwenkt. „Das geht dennoch ins Geld.“ Über ein Jahr verteilt kommen so sicher mehr als 1000 Euro für Tests zusammen. Die kostenlosen Bürgertests bei einer nahen Teststation entlasten den Geldbeutel des Unternehmens mit vier Angestellten immerhin etwas. „Allerdings stellen auch die Dokumentationspflichten wieder eine Pflicht mehr da. Bald kommen dann die Boosterimpfungen und erneut noch mehr Bürokratie“, schildert Bernhardt.

Bild von Antigenttest
Jan Voges und Melanie Bernhardt stellen in ihren Betrieben den Mitarbeitern Schnelltests zur Verfügung.

„Wir machen das aber alles gerne mit“, stellt sie klar. „Wir tun das als kleines Unternehmen, um mitzuhelfen, die Menschen zu schützen, die das nicht selber tun können und von erneuten Lockdowns mit am stärksten betroffen wären“, verweist die Dachdeckerin zum Beispiel auf Kinder. 

Wiederholte Verstöße sind Kündigungsgrund

Bei nichtgeimpften Mitarbeitern reicht ein täglicher Antigentest. Dieser sogenannte Schnelltest darf allerdings kein unbeaufsichtigter Selbsttest sein – zum Beispiel zu Hause vor der Fahrt zur Arbeit. Zweimal die Woche muss der Arbeitgeber ein von geschultem Personal praktiziertes Testangebot machen. Die hierfür nötige Zeit gilt nicht als Arbeitszeit. Auch extern erfolgende Tests müssen von dafür zugelassenen Personen, Teststellen, Testzentren oder Laboren ausgestellt werden, maximale  Geltungsdauer 24 Stunden. 

Ungeimpfte ohne gültigen Test müssen nach Hause geschickt werden. Sie erhalten für die ausgefallene Arbeitszeit keinen Lohn. Die Nichtvorlage eines Testnachweises stellt zudem einen Grund für eine Abmahnung dar und berechtigt im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung.

Bild von geimpften Mann
Wer sich als Mitarbeiter impfen lässt, ist auf der sicheren Seite.

Wo die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt

Als Arbeitsstätten gelten alle Arbeitsräume im Inneren, Räume in zum Teil nach außen hin geöffneten Gebäuden auf dem Betriebsgelände sowie dortige Orte im Freien, aber eben auch Baustellen, die mitunter auch vollständig an der freien Luft liegen. Kurzum: Es gibt quasi keinen Ort, an dem ein Zimmerer oder Dachdecker sich während der Arbeit aufhalten, arbeiten oder auch nur Pause machen kann, der nicht von der 3G-Regel betroffen ist. Diese gilt auch für Fahrten zur Baustelle, worauf auch der ZVDH hinweist. 

Kritik an Verlagerung der Kontrollpflicht auf die Betriebe       

„Wir bestätigen die grundsätzliche Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer 3G-Regelung am Arbeitsplatz“, beurteilt ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx den Schritt der neuen Bundesregierung. Er wendet jedoch ein: „Wir sehen aber die einseitige Pflichtverlagerung auf den Arbeitgeber als problematisch an.“ Für die Innungsbetriebe hätte der ZVDH Umsetzungshilfen erarbeitet und er veröffentliche regelmäßig aktuelle Hinweise „Wir meinen aber auch, dass das Bundesarbeitsministerium für Klarheit sorgen muss, zum Beispiel durch eine Rechtsverordnung mit darin enthaltenen praxisnahen Regelungen für die Betriebe.“

Bild von Ulrich Marx vom ZVDH
3G: Die Kontrollpflicht werde auf die Betriebe abgewälzt, erklärt ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. (Foto: ZVDH)

Korrekte Dokumentation für Dachdecker-Betriebe

Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums reicht es aus, am jeweiligen Kontrolltag Vor- und Zunamen der Beschäftigten auf einer Liste „abzuhaken“, wenn der jeweilige Nachweis durch den Dachdecker erbracht worden ist. Bei geimpften und genesenen Personen muss das Vorhandensein eines gültigen Nachweises nur einmal erfasst und dokumentiert werden. Bei Letzteren ist zusätzlich laut ZVDH das Enddatum des Genesenen-Status zu dokumentieren.

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