Dachdecker: Leiterunfälle sind Spitzenreiter bei Abstürzen
8. April 2021
Ein Dachdecker ist in München aus einer Höhe von vier Metern von einer Leiter gefallen und hat sich laut Nachrichtenagentur dpa schwer verletzt. Der 41 Jahre alte Mann schlug mit dem Hinterkopf auf dem Boden auf und blutete stark, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Als der Notarzt eintraf, klagte er zudem über starke Schmerzen an der Brustwirbelsäule.
So etwas passiert immer wieder, doch klaffen bei der Arbeitssicherheit und der regelmäßigen Überprüfung der nötigen Ausrüstung Abgründe zwischen den verschiedenen Gefahrenbereichen. „Für das Thema Anseilschutz ist die Sensibilität heute schon groß. Ich schätze, dass rund 80 Prozent unserer Kunden um das Thema bemüht sind, ohne dass wir viel Aufklärungsarbeit leisten müssen“, erzählt Dirk Bansemir vom Dachdecker-Einkauf Nordwest eG (DENW), Verkaufsleiter für den Fachbereich Maschinen-Werkzeug-Systeme und Verbindungstechnik.
Hauptursache für Leiterunfälle: unvorsichtige Nutzung
„Wenn man sieht, wie dagegen Leitern in vielen Betrieben genutzt und gepflegt werden, besteht hier noch deutlich Nachholbedarf“, sagt der 52-jährige Kaufmann, der auch für den Bereich Arbeitssicherheit und persönliche Schutzausrüstung verantwortlich ist und seit 30 Jahren mit Handwerkern zusammenarbeitet. Denn Leitern sind nicht einfach Leitern, sondern unterliegen als Arbeitsmittel auch der Haftung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
Hauptursache für Leiterunfälle ist zumeist eine unvorsichtige Nutzung. Der Klassiker ist ein unsicherer Stand: Die Leiter wird auf der Baustelle beispielsweise einfach in die weiche Erde gerammt, im Glauben, dass dies einen Kippen oder Wegrutschen ausschließen würde. Die Realität sieht allzu oft anders aus: 11.612 Abstürze durch Leiterunfälle verzeichnete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2019.
Stufenleiter ist für das Arbeiten sicherer als Sprossenleiter
Für welche Tätigkeit welche Leiter eingesetzt und wie sie gesichert werden sollte, ist aber keine Frage der Gewohnheit, sondern in den neu gefassten Technischen Regeln zur Leiternutzung (TRBS 212 Teil 2) klar definiert. „Dort ist etwa festgehalten, dass Sprossenleitern für Arbeiten von der Leiter aus nicht genügend Standfestigkeit bieten“, erklärt DENW-Mann Bansemir. „Hier ist eine Stufenleiter klar vorzuziehen.“
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Sprossenleiter für Arbeiten grundsätzlich ungeeignet ist. Sie kann mit einzelnen Aufsteck-Stufen so aufgerüstet werden, dass eine Nutzung für hochgelegene Arbeiten zulässig ist. „Das machen wir bei uns regelmäßig für die Betriebe, weil die Aufrüstung oft günstiger ist als die Anschaffung einer neuen Stufenleiter“, berichtet Dirk Bansemir aus der täglichen Praxis.
Leiterunfälle durch sachkundige Überprüfung verhindern
Was leider deutlich weniger angefragt wird, ist die Überprüfung und Wartung der eingesetzten Leitern und Tritte. „Ob da eine einzelne Sprosse locker ist oder sich der Holm leicht verzogen hat, kümmert oft nicht. Viele Handwerker denken sich: Solange die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) nichts beanstandet, kann ich die Leiter doch weiter benutzen“, meint Dirk Bansemir.
„Dabei wird eine große Gefahr in Sachen Leiterunfälle für den Betrieb übersehen. Kommt es zu einem Unfall und die Leiter hat kein gültiges Prüfsiegel und weist womöglich auch noch Mängel auf, geht die Haftung schlimmstenfalls von der BG Bau auf den Betriebsinhaber über.“ Was Inhaber bedenken sollten: Die regelmäßige Überprüfung von Leitern und Tritten durch einen Sachkundigen ist keine Empfehlung, sondern gemäß DGUV Information 208-016 gesetzlich vorgeschrieben.
Dachdecker-Einkauf bietet regelmäßigen Leiterservice
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden“ heißt es in der DGUV-Schrift. Der DENW bietet die Überprüfung und Instandsetzung als regelmäßigen Service an. Hier hat Bansemir sich Gedanken dazu gemacht, wann die Inspektion die Betriebsabläufe am wenigsten stört: „Einmal im Jahr zum Jahresbeginn gibt es in jedem Betrieb ein paar Tage, in denen der oder die Wagen komplett aus- und aufgeräumt werden. Das ist der beste Zeitpunkt, um die Leitern, Tritte und die weitere Arbeits- und Schutzausrüstung einer vorschriftsmäßigen Überprüfung zu unterziehen.“
Sichtprüfung vor jeder Nutzung ist Pflicht
Doch auch der einzelne Dachdecker und Zimmerer steht in Sachen Leiterunfälle in der Pflicht. Genau wie seinen Auffanggurt und die weitere Schutzausrüstung muss er die Leiter vor jedem Gebrauch einer kurzen Sichtprüfung unterziehen. Worauf er dabei zu achten hat, ist ebenfalls in der TRBS 212 Teil 2 beschrieben. Wer als Angestellter also eine Leiter mit augenscheinlichen Mängeln nutzt, kann die Verantwortung bei einem Unfall nicht unbedingt seinem Chef zuweisen. Schon gar nicht, wenn der die turnusgemäße Überprüfung eingehalten hat.
Und auch bei der Nutzung sollten Handwerker sorgsam agieren. Steht die Leiter wirklich sicher, stimmt der Anlegewinkel, sind alle Gelenke eingerastet? Wer sich solche Fragen vor dem Arbeitseinsatz stellt, ist in doppelter Hinsicht auf der sicheren Seite. Er reduziert sein Risiko für Leiterunfälle und ist im Ernstfall vor einer Haftung geschützt.
Sie interessieren sich für das Thema Leitersicherheit? Dann lesen Sie auch unseren Artikel darüber, wie sich technisch Abstürze von Leitern verhindern lassen.
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