Gesundheit: Verschärfte Feinstaubgrenzwerte gelten für Dachhandwerk
1. August 2019
Seit Jahresbeginn ist es amtlich: Die bisherigen, häufig genutzten Übergangsregelungen für die verschärften Feinstaubgrenzwerte für sogenannte A-Stäube dürfen nicht mehr angewendet werden. Mit dem ersten Januar gilt für Arbeitseinsätze auf dem Bau die verbindliche Vorgabe der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 504. Diese beschränkt die maximale Feinstaubbelastung auf einen Allgemeinen Staubgrenzwert (ASGW) von 1,25 Milligramm pro Quadratmeter. Diese Halbierung soll auch die Mitarbeiter von Betrieben im Dachhandwerk vor schweren Lungenerkrankungen schützen. Denn Bohren, Sägen, Fräsen oder Schleifen sind Tätigkeiten, bei denen immer wieder gefährlicher Feinstaub entsteht.
Feinstaub verursacht chronische Lungenerkrankungen
Sind Beschäftigte einer solchen Staubbelastung ausgesetzt, spricht die Arbeitsmedizin von einer Staubexposition, die möglichst gering gehalten werden sollte. Gerötete Augen sind dabei noch das harmloseste Symptom der drohenden Gesundheitsgefährdung. Viel gefährlicher sind hingegen die oft chronischen Lungenerkrankungen. Diese sind oftmals nicht heilbar, führen zu dauerhaften Einschränkungen und enden teils sogar tödlich. Arbeitsmediziner und BG Bau weisen daher schon seit längerem auf das Gesundheitsrisiko hin und geben explizite Empfehlungen für ein sicheres Verhalten. Die erste Regel dabei lautet: Staub möglichst reduzieren oder vermeiden.Dies kann oft relativ einfach umgesetzt werden, etwa durch den Einsatz von staubfreien oder staubreduzierten Baustoffen wie bereits angemischtem Mörtel oder Granulaten.
Dachhandwerk: Maschinen und Werkzeuge mit Absaugvorrichtung nutzen
Wenn möglich, sollten bei der Arbeit Nass- oder Feuchtbearbeitungsverfahren angewendet werden, die einer Staubbildung wirksam entgegenwirken. Sind stauberzeugende Arbeitsschritte notwendig, bieten moderne Maschinen und Werkzeuge eine integrierte Absaugvorrichtung. Auf der Website der BG Bau sind unter dem Stichwort „Staub“ nicht nur Hinweise zur Staubverminderung zu finden, sondern auch Hinweise auf Werkzeugmodelle, die eine ausreichende Absaugung bieten. Die umfangreichen Listen reichen vom Bohrhammer bis zur Putzfräse und sind auf aktuellstem Stand. Ebenfalls im Internet zu finden ist ein Katalog mit staubmindernden Technologien, die von der BG Bau gefördert werden.
Feinstaubgrenzwerte: persönlicher Atemschutz ist wichtig
Ebenso wie staubarme Geräte und Werkzeuge müssen Betriebe ihren Beschäftigten die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) stellen. Geeignete Atemschutzmasken sind bereits mit einem geringen Investitionsaufwand zu bekommen und schützen Dachhandwerker zuverlässig vor gefährlichem Feinstaub.
Doch auch beim Atemschutz auf dem Bau gilt grundsätzlich die Rangfolge des STOP-Prinzips. An erster Stelle steht die Vermeidung einer Arbeitssituation mit Staubbelastung. Ist dies nicht möglich, kommen technische Maßnahmen zum Einsatz, eben Werkzeuge mit Absaugvorrichtung, Luftreiniger und Vorabscheider für Bau-Entstauber, die weit über 90 Prozent der anfallenden Stäube abfangen. An dritter Stelle stehen organisatorische Maßnahmen wie die regelmäßige (Nass-)Reinigung des Arbeitsplatzes und die Trennung von Arbeits- und privater Straßenkleidung, damit Mitarbeiter nicht unnötig Stäuben ausgesetzt werden. Erst an letzter Stelle findet sich in der Rangfolge der Einsatz personenbezogener Schutzmaßnahmen wie der Verwendung von Atemschutzmasken. Hierbei sind zudem die vorgeschriebenen Maskenpausen zu beachten.
BG Bau kann bei fehlender Staub-Prävention Arbeit stoppen
Hier unachtsam vorzugehen ist fahrlässig und wird von der BG Bau entsprechend abgemahnt. Fehlen bei einer Begehung die vorgeschriebenen Maßnahmen zu Staubverminderung und Atemschutz, darf nicht weitergearbeitet werden. So ist es richtig, denn die im Volksmund „Staublunge“ genannten Lungenerkrankungen prägten das Berufsbild vielleicht in der Vergangenheit, sind heute aber durchaus vermeidbar. Es sei denn, man folgt der verqueren Ansicht, die hohe Staubbelastung gehöre zum Berufsbild.
Wer diesem Irrglauben folgt, der riskiert jedoch die eigene Gesundheit ebenso wie die seiner Mitarbeiter. Besonders Quarz- und Asbeststaub verursachen lebensgefährliche Lungenerkrankungen, die teils erst nach einigen Jahren auftreten, aber allzu oft einen tödlichen Verlauf nehmen. Entgegen der von Medizinern skeptisch betrachteten Prognose des Gesundheitsministers Jens Spahn, Krebserkrankungen wären in zwei Jahrzehnten heilbar, zählt Lungenkrebs derzeit noch zu den Erkrankungen mit den schlechtesten Genesungschancen.
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