Neue Meisterprämie wertet das Handwerk auf
30. August 2018
Die berufliche Bildung erfährt aktuell eine deutliche Aufwertung von Seiten der Politik. Jüngstes Beispiel ist die Einführung einer Meisterprämie von 4.000 Euro in Niedersachsen. „Uns liegen bereits 1.158 Anträge vor, die Meisterprämie wird sehr gut angenommen“, sagte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU). Die Landeregierung hatte die Meisterprämie im Mai 2018 eingeführt. Wer eine Meisterprüfung geschafft hat, der kann dann 4.000 Euro vom Land beantragen. Die Meisterprämie wird, allerdings in deutlich niedrigerer Höhe zwischen 1.000 und 1.500 Euro auch in sieben weiteren Bundesländern gezahlt und jetzt zusätzlich in Bremen eingeführt.
Nächstes Ziel: Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung
Dabei soll die Meisterprämie erst der Anfang sein. Die Landesregierungen aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der Hamburger Senat streben nach eigenen Angaben eine bundeseinheitliche Lösung an, nach der Gebühren für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen und Aufstiegsfortbildungen zu 100 Prozent übernommen werden sollen. Ziel ist eine Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung. Niedersachsen habe im Bundesrat eine entsprechende Initiative mit eingebracht, um den Bund zu überzeugen, „dass er angelehnt ans BaföG 100 Prozent der Aufstiegsförderung übernimmt“, erklärte Althusmann.
Meisterprämie ist attraktive Motivation
Einen positiven Effekt der Prämie sieht laut einem Bericht des NDR auch die Handwerkkammer Hannover: „Die Meisterprämie hat in der Tat die Funktion eines Motivators“, sagte Sprecher Frederick Becker dort. Viele würden sich bewerben, gerade weil sie von der Prämie gehört hätten. „Die Prämie macht die Meisterausbildung im Handwerk attraktiver und ist zugleich eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Prüfung“, sagte der Wirtschaftsminister Althusmann. Das sei wichtig, denn „eine Meisterausbildung im Handwerk kann bis zu 12.000 Euro kosten. Das ist für viele ein großer Hemmschuh.“
Präsident der Handwerkskammer Hannover im Interview:
Voraussetzungen für die Antragsstellung und Auszahlung
Die Meisterprämie kann zu einem von Handwerkern rückwirkend beantragt werden, die ihre Meisterprüfung nach dem 1. September 2017 abgelegt haben. Und sie kann von allen beantragt werden, die ihre Meisterprüfung noch bis Ende 2019 abschließen. Maßgeblich ist das Datum des Prüfungszeugnisses. Dabei müssen sie zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens seit einem halben Jahr in Niedersachsen wohnen oder arbeiten.
Der Antrag kann komplett elektronisch bei der niedersächsischen Förderbank NBank eingereicht werden. Dafür ist eine Registrierung erforderlich. Die NBank prüft und bewilligt die Anträge und ist ebenfalls für die Auszahlung der Prämie verantwortlich.
Niedersachsen ist eines von aktuell acht Bundesländern, das eine Meisterprämie an erfolgreiche Absolventen der Meisterschule bezahlt:
- Bayern: 1.500 Euro Meisterbonus
- Brandenburg: 1.500 Euro Meisterbonus
- Mecklenburg-Vorpommern: 1.000 Euro Meister-Extra
- Rheinland-Pfalz: 1.000 Euro Aufstiegsbonus I
- Sachsen: 1.000 Euro Meisterbonus
- Thüringen: 1.000 Euro Meisterprämie
- Hamburg: 1.000 Euro Meisterprämie
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