Neue Gerüstbau-Regel nimmt Dachdecker in die Pflicht
Gerüstbau-Regel_Head

Neue Gerüstbau-Regel nimmt Dachdecker in die Pflicht

9. April 2019

 · Michael Podschadel

Mit Stand Januar 2019 liegt das für Gerüstbauer und Gerüstnutzer verbindliche Regelwerk TRBS 2121 Teil 1 aktualisiert vor. Trotz ihrer Mitwirkung zeigen sich die Bundesinnung Gerüstbau und der Bundesverband Gerüstbau mit dem Ergebnis nicht voll zufrieden. Ein „ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Arbeitssicherheit fehlt“, heißt es auf der offiziellen Website. Tatsächlich fällt auf, dass im Vergleich zur vorherigen Variante dieses Regelwerks nun einige Gerüstvarianten aus dem Anwendungsbereich herausgenommen wurden. Dabei handelt es sich etwa um fahrbare Arbeitsbühnen, Tragkonstruktionen und Bockgerüste.

Gerüstbau-Regel: Dachdecker muss Funktionsfähigkeit selbst kontrollieren

Eine für Dachdecker, Zimmerer und Spengler wichtige Neuerung der TRBS 2121 Teil 1 ist die klare Trennung zwischen dem Gerüsthersteller, also dem Gerüstbauer und dem Gerüstnutzer. Das Kapitel 4.3 enthält nun zahlreiche Vorgaben zum Gebrauch des Gerüstes. Im neuen Regelwerk heißt es ausdrücklich: dass sich die Nutzer nach Übernahme vom Gerüsthersteller eigenverantwortlich um den sicheren Gebrauch und Betrieb kümmern müssen. Konkret wird auf die Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch den Gerüst nutzenden Betrieb verwiesen. Dieser muss dann eine qualifizierte Person hiermit beauftragen.

Gerüstbau-Regel: Ab sofort sind auch Gerüstnutzer, wie Dachdecker, stärker in der Sicherheits-Pflicht.“ (Quelle: Michael Gaida, Pixabay)
Neues Regelwerk: Ab sofort sind auch Gerüstnutzer, wie Dachdecker und Zimmerer, stärker in der Sicherheitspflicht. (Quelle: Michael Gaida, Pixabay)

Beim qualifizierten Prüfer kann es sich um einen Gerüstbaumontageleiter oder Gerüstbaumeister handeln. Auch wenn dieser vom Gerüstbauer selbst beauftragt wird, entbindet dies Dachdeckerbetriebe und weitere Nutzer allerdings nicht von der Inaugenscheinnahme. Im Regelwerk heißt es wörtlich: „Wird das Gerüst von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander gebraucht, hat jeder Arbeitgeber sicherzustellen, dass die vorgenannte Inaugenscheinnahme durchgeführt wird.“

Gerüstbau-Regel: Kennzeichnung und Prüfprotokoll vorhanden?

Im Rahmen der sogenannten Inaugenscheinnahme muss der Dachdeckerbetrieb prüfen und sicherstellen, inwieweit das vorhandene Gerüst für die auszuführenden Arbeiten geeignet ist. Und ob die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind. Eine Kennzeichnung und ein Prüfprotokoll des Gerüstherstellers – also des ausführenden Gerüstbausunternehmers – dienen hier als Anhaltspunkt. Allerdings ist die Sicherheit des Gerüsts nach besonderen Ereignissen wie Unwettern erneut zu prüfen.

Neben der Standfestigkeit und Tragfähigkeit steht für nutzende Betriebe die Prävention von Abstürzen an erster Stelle der Arbeitssicherheit. Laut TRBS 2121 Teil 1 müssen ab einer potenziellen Fallhöhe von 0,30 Metern Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz ergriffen werden. Für den Gerüstnutzer gilt dabei wie für den Gerüstbauer die Rangfolge: erst Absturzsicherung, dann Auffangeinrichtung und erst danach persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Gerüstbau-Regel: Sicherung über Seitenschutz erforderlich

Ein Grundsatz der Arbeitssicherheit ist das TOP-Prinzip. Hiernach sollten zunächst Technische Maßnahmen, dann alternativ Organisatorische Maßnahmen und als letzte Variante Personenbezogene Maßnahmen ergriffen werden. Für die Absturzsicherung auf dem Gerüst bedeutet das vereinfacht: Seitenschutz als Kollektivschutz geht vor. Dies bildet auch die überarbeitete TRBS 2121 Teil 1 ab. Wörtlich heißt es hier: „Jede Gerüstlage, die als Arbeits- und Zugangsbereich genutzt werden kann, muss während des Gebrauchs durch den Gerüstnutzer durch Seitenschutz gesichert sein.“ Nur wenn es für die Ausführung einer besonderen Arbeit erforderlich ist den Seitenschutz zu entfernen, können Auffangeinrichtungen wie Schutznetze und Schutzgerüste eingesetzt werden. Erst in letzter Instanz ist die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung empfohlen.

Gerüstbau-Regel: Eine für Dachdecker, Zimmerer und Spengler wichtige Neuerung der TRBS 2121 Teil 1 ist die klare Trennung zwischen dem Gerüstersteller, als dem Gerüstbauer und den Gerüstnutzern.
Gerüstbau-Regel: Eine für Dachdecker, Zimmerer und Spengler wichtige Neuerung der TRBS 2121 Teil 1 ist, dass sie als Gerüstnutzer eigenmächtig keine Umbauten vornehmen dürfen.

Gerüstbau-Regel: Dachdecker dürfen keine Umbauten vornehmen

Zu den nun explizit genannten Pflichten des Gerüstnutzers gehört nach dem neuen Regelwerk auch, dass Umbauten vermieden und festgestellte Veränderungen dem verantwortlichen Gerüstbauunternehmen gemeldet werden müssen. Der Aus- oder Umbau von Bauteilen, insbesondere von solchen, die der Arbeitssicherheit dienen, hat „grundsätzlich durch einen Gerüsthersteller zu erfolgen“, wie es wortwörtlich heißt.

Für die Bundesinnung Gerüstbau und den Bundesverband Gerüstbau greift der rein technische Ansatz des neuen Regelwerks in der Praxis zu kurz. Ergänzend empfehlen sie Gerüstbaubetrieben die Einführung und Nutzung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS), auf dessen Grundlage die Arbeitssicherheit auf der Baustelle ganzheitlich betrachtet und gesteigert wird. Von den Vorteilen eines gut organisierten Arbeitsschutzes profitieren auch Dachdecker, denn mit einem AMS lassen sich technische Lösungen, Sicherheitsunterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und weitere Arbeitsschutzaspekte gleichermaßen erfassen und realisieren. Zu den bekanntesten Lösungen zählt das AMS Bau, das die BG Bau ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt.

Sie interessieren sich für das Thema Arbeitssicherheit. Dann lesen Sie unseren Artikel über Auf- und Abstieg mit Leitern.

Artikel jetzt teilen!

Weitere Artikel

Newsletter-Anmeldung

DACH-Ticker

A. Ewald Kreuzer wird Ehren-Landesinnungsmeister der bayerischen Dachdecker

Nach Abschluss der Neuwahlen der Vorstandschaft auf dem jüngsten Landesverbandstag der bayerischen Dachdecker stellte der neu gewählte Landesinnungsmeister Mario Kunzendorf den Antrag, A. Ewald Kreuzer für seine herausragenden Verdienste während seiner knapp 20-jährigen Amtszeit als Landesinnungsmeister zum Ehren-Landesinnungsmeister zu ernennen. Kunzendorf bekräftigte die Aussage von ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, dass mit der Zeit von Kreuzer als Landesinnungsmeister eine „Ära“ zu Ende gehe und ergänzte, dass dieser Begriff selten treffender hätte sein können.

18. Juli 2024

ifo Institut erhöht Prognose auf 0,4 Prozent Wirtschaftswachstum für 2024

Das ifo Institut hat seine Prognose für das Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr auf 0,4 Prozent heraufgesetzt, von 0,2 Prozent bislang. Im kommenden Jahr dürfte es sich beschleunigen auf 1,5 Prozent. „Es entsteht gerade neue Hoffnung“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. „Die deutsche Wirtschaft arbeitet sich langsam aus der Krise. Das zweite Halbjahr 2024 dürfte deutlich besser ausfallen als das erste.“ Gleichzeitig wird die Inflation abflauen, von 5,9 Prozent im vergangenen Jahr auf 2,2 Prozent in diesem und auf nur noch 1,7 Prozent im kommenden Jahr.  

20. Juni 2024

17 Prozent weniger Baugenehmigungen im April 2024 als im Vorjahr

Im April 2024 wurde in Deutschland der Bau von 17 600 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 17 Prozent oder 3600 Baugenehmigungen weniger als im April 2023. Im Vergleich zum April 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen sogar um 43,5 Prozent oder 13 500 Wohnungen. Von Januar bis April 2024 wurden 71 100 Wohnungen genehmigt. Das waren 21 Prozent oder 18 900 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. „Deutschlands Wohnungsnot verschärft sich weiter. Was heute nicht genehmigt wird, können wir morgen nicht bauen und wird den Mieterinnen und Mietern am Markt fehlen“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

18. Juni 2024

Bundesweite Zoll-Razzia gegen Ring von Dachdecker-Betrügern

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist mit einer Großrazzia unter anderem im Raum Osnabrück und Leer gegen ein illegales Netzwerk sogenannter fliegender Dachdecker vorgegangen. Bei den Ermittlungen gegen Dachdecker-Betrüger geht es unter anderem um den Vorwurf Schwarzarbeit. Laut Staatsanwaltschaft Osnabrück vollstreckten in einer Razzia 590 Zollbeamte mehr als hundert Durchsuchungsbeschlüsse in Niedersachsen, Hamburg und Berlin. Außerdem unterstützten Spezialkräfte der Polizei die Durchsuchungen von Wohnungen und Gebäuden. Es wurden laut Staatsanwaltschaft Arrestbeschlüsse in Höhe von mehr als 800 000 Euro erwirkt. Es seien deshalb umfangreiche Vermögenswerte in bar sichergestellt worden.

4. Juni 2024

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe steigt im Februar 2024 erstmals wieder an

Der reale, also preisbereinigte Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar 2024 gegenüber Januar 2024 kalender- und saisonbereinigt um 1,8 Prozent gestiegen. Das gilt auch für die Umsätze, die sich sogar um 2 Prozent erhöhten. Der Auftragseingang nahm im Hochbau um 0,5 und im Tiefbau um 2,9 Prozent zu. Auch gegenüber dem Februar 2023 gibt es eine Steigerung um 0,9 Prozent.

25. April 2024

Positiver Trend im Dachdeckerhandwerk: Steigerung der Azubizahlen

Die aktuellen Zahlen zeigen einen erfreulichen Anstieg der Azubizahlen im Dachdeckerhandwerk. Derzeit erlernen 8490 junge Menschen diesen Beruf, was einem leichten Anstieg um 0,75 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 8427 Auszubildenden entspricht. Rolf Fuhrmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), betont die positive Entwicklung trotz der allgemeinen Ausbildungssituation und intensiver Konkurrenz mit anderen Berufen.

7. Februar 2024

Holzhandel erzielt im Jahr 2023 deutlich weniger Umsatz

Das schwierige wirtschaftliche Umfeld verbunden mit einer sehr schwachen Baukonjunktur sorgten beim deutschen Holzhandel 2023 insgesamt für einen Umsatzrückgang von 15 Prozent. Teilweise ist dieser Umsatzrückgang aber auch weiter nachgebenden Preisen geschuldet. Die Jahresauswertung des monatlichen GD Holz Betriebsvergleiches zeigt deutlich, dass die schwachen Absatzmärkte im vergangenen Jahr voll auf die Umsatzentwicklung der Branche durchgeschlagen haben. Alle wichtigen Sortimente im Holzhandel sind von diesem Umsatzrückgang betroffen, am stärksten Schnittholz mit einem Umsatzrückgang von 24 Prozent.

2. Februar 2024

ifo Institut: Rentenalter an steigende Lebenserwartung koppeln

Das ifo Institut Dresden hat sich dafür ausgesprochen, das Rentenalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. „Einige unserer Nachbarländer haben das bereits beschlossen, so die Niederlande, Schweden und Finnland“, sagt ifo-Rentenexperte Joachim Ragnitz. In den Niederlanden werde folgende Regel angewendet: Wenn die Menschen drei Jahre länger leben, müssen sie zwei Jahre länger arbeiten und bekommen ein Jahr länger Rente. Das Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen würde damit auch nach dem Jahr 2040 stabil bei rund 40 Prozent liegen und nicht auf fast 50 Prozent steigen, wie derzeit prognostiziert. 

16. Januar 2024

Beschäftigung auf Rekordniveau: Arbeitsmarkt zeigt sich 2023 widerstandsfähig

Im Dezember 2023 waren rund 2,6 Millionen Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum November stieg die Arbeitslosenquote saisonbedingt um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Staatssekretärin Leonie Gebers, Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Erfreulich ist, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit 35,1 Millionen im Oktober erneut einen Höchststand erreicht hat und die Nachfrage nach neuen MitarbeiterInnen im Dezember trotz weiterhin schwacher Konjunktur wieder leicht gestiegen ist. Der Arbeitsmarkt erweist sich als verlässlich und widerstandsfähig.“

8. Januar 2024

Dachdecker gilt als am wenigsten durch Künstliche Intelligenz gefährdeter Beruf

Die meisten Büroberufe halten viele Menschen nach einer repräsentativen Umfrage der Marktforscher von YouGov für akut gefährdet, durch Künstliche Intelligenz (KI) ersetzt zu werden. Besser sind die Zukunftsaussichten für die handwerklich geprägten Berufe, bei denen sich die menschliche Komponente nur sehr schwer ersetzen lässt. Den Beruf des Schreiners halten 64 Prozent der Befragten für wenig oder gar nicht gefährdet, 65 Prozent den Beruf Maler und für den Beruf Dachdecker sehen gar 71 Prozent der Befragten wenig oder gar keine Gefahr.

21. Dezember 2023