Schulungspflicht für PU-Bauschaum gilt ab August 2023
Bild von Fenstereinbau mit PU-Bauschaum

Schulungspflicht für PU-Bauschaum gilt ab August 2023

30. März 2023

 · Michael Podschadel

Der Stichtag für die im Vorjahr eingeführte PU-Schulungspflicht kommt immer näher. Wer als Dachdecker oder Zimmerer mit PU-Bauschaum arbeitet, muss spätestens bis 24. August 2023 eine Schulung absolviert haben und den sicheren Umgang nachweisen können. So regelt es die Chemikalienverordnung REACH für die EU. Betriebe, die noch keine Schulung mitgemacht haben, sollten zeitnah einen Termin für ihre Mitarbeiter einplanen und vereinbaren.

Bild von Arbeit mit PU-Bauschaum
Ab 24. August darf ohne vorherige Schulung kein PU-Bauschaum mehr auf Baustellen verwendet werden. (Foto: PDR)

PU-Bauschaum enthält gefährliche Diisocyanate

Montageschaum, Holzleim, Lacke und Klebstoffe – sie alle enthalten oft gesundheitsgefährdendes Polyurethan (PU) und verursachen bei falscher Anwendung Haut- oder Atemwegserkrankungen wie Asthma. Dabei entsteht PU aus einer Reaktion von Polyolen und Diisocyanaten – und eben diese Diisocyanate sind ein Risiko für die Gesundheit. Sind PU-Materialien noch nicht ausgehärtet, gelten sie als giftig und krebsverdächtig.

Unsachgemäße Verwendung führt zu Erkrankungen

Tatsächlich erleiden laut BG Bau europaweit jährlich rund 5000 Menschen Erkrankungen, die durch eine unsachgemäße Verwendung von PU-Produkten ausgelöst werden. Allein aus Gründen der Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter ist deshalb eine Schulung für den sicheren Umgang mit Baustoffen auf Basis von Polyurethan empfehlenswert – und mittlerweile auch Pflicht.

Bild von Arbeit mit PU-Bauschaum
PU-Bauschäume verursachen bei falscher Anwendung und ohne Schutz Haut- und Atemwegserkrankungen.

Schulungen sind in Präsenz oder online möglich

Die REACH-Beschränkungsregelung für Diisocyanate wurde im August 2020 veröffentlicht. Drei Jahre später, am 24. August 2023, ist der Stichtag, an dem Beschäftigte, die mit PU-Materialien arbeiten, spätestens die erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Schulung nachweisen müssen. Die Regelung gilt für alle gewerblichen und industriellen Verwender, wie es heißt, und damit auch für Dachdecker und Zimmerer. Die Schulungen können in Präsenz, aber ebenso online absolviert werden. Wichtig ist, dass der abschließende Test bestanden wird. Nur dann wird das notwendige Zertifikat erteilt.

Bild von Arbeit mit PU-Bauschaum
Schulungen für die Mitarbeiter sind online und in Präsenz möglich. (Foto: PDR)

Unterschiedliche Schulungsgrade nach Tätigkeit

Der Verband der Europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) hat ein dreistufiges Schulungskonzept für den sicheren Umgang mit Diisocyanaten erarbeitet. Unterschieden werden dabei:

Eine Allgemeine Schulung (Stufe 1)

Eine Aufbauschulung (Stufe 2) 

Eine Fortgeschrittenen-Schulung (Stufe 3). 

Bild von Arbeit mit PU-Bauschaum
Die Schulungen im Umgang mit PU-Bauschaum sind kostenlos.

Verbände bieten kostenfreie Online-Schulungen

Auf der auch deutschsprachigen Website Safe Use of Diisocyanates, die gemeinsam von verschiedenen europäischen Verbänden verantwortet wird, stehen zahlreiche Online-Kurse zur Verfügung. Unter dem Punkt „Liste der Schulungen“ führt ein unkompliziertes Menü Interessierte zu einer PU-Schulung, die zum eigenen Gewerk passt. Auch die BG Bau bietet auf ihrer Website einen Überblick der geeigneten Online-Angebote für die Bauwirtschaft inklusive Verlinkungen. Hier finden Beschäftigte schnell zum richtigen Kurs. Zudem ist auf der Seite ein Code für eine kostenfreie Teilnahme zu finden.

PU-Bauschaum-Schulungen alle fünf Jahre auffrischen

Wie wichtig es ist, den Stichtag nicht verstreichen zu lassen, haben die meisten Dachdecker und Zimmerer hoffentlich bereits bemerkt. Denn die entsprechenden Produkte mit PU-Bauschaum werden schon seit einiger Zeit mit einem Hinweis auf die verpflichtende Schulung versehen. Allerdings ist es mit einer einmaligen Teilnahme nicht getan. Wer ein Zertifikat erwirbt, hat einen für fünf Jahre gültigen Nachweis – dann muss die Schulung erneut besucht und erfolgreich absolviert werden.

Bild von Arbeit mit PU-Bauschaum
PU-Schulungen müssen alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

Arbeitsschutzunterweisung ebenfalls notwendig

Aber Vorsicht: Eine Schulung zur sicheren Verwendung von PU-Bauprodukten ersetzt nicht die Unterweisung gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung. Letztere muss ebenfalls erfolgen, inklusive der Umsetzung von Schutzmaßnahmen, wie Handschuhe, Brillen oder lange Kleidung, um jeden Hautkontakt mit dem flüssigen PU-Bauschaum zu vermeiden.

Praxistipps für die Arbeit mit PU-Bauschaum

Im Alltag auf dem Bau ist besonders die Arbeit mit flüssigem Polyurethan riskant. Wer etwa PU-Bauschaum versprühen oder PU-Stoffe vergießen muss, sollte unbedingt auf entsprechende Schutzmaßnahmen und die passende persönliche Schutzausrüstung (PSA) achten. Schutzhandschuhe, Schutzbrillen und lange Kleidung verhindern einen direkten Kontakt mit PU-Schaum und PU-Klebern. Außerdem sollten geschlossene Arbeitsbereiche sehr gut gelüftet werden, solange der PU-Schaum nicht ausgehärtet ist.

Bild von Arbeit mit PU-Bauschaum
Schutzhandschuhe, Schutzbrillen und lange Kleidung verhindern einen direkten Kontakt mit PU-Schaum.

Ausgehärteter PU-Schaum ist ungefährlich

PU-Bauschaum ist wegen seiner flexiblen Einsatzmöglichkeit beliebt und aus der Baubranche kaum wegzudenken. Er findet sich in nahezu jedem Gebäude. Wer sich um die Gesundheit seiner Mitarbeiter sorgt, sollte wissen, dass PU-Bauschaum nur im flüssigen Zustand gefährlich ist.  Verarbeitete und vollständig ausgehärtete PU-Produkte gelten als gesundheitlich unbedenklich. Das hat auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt. Vorsicht ist also während der Verarbeitung geboten – für geschulte und vorsichtig in Schutzkleidung arbeitende Dachprofis ist das Gesundheitsrisiko also gering.

Sie interessieren sich für das Thema Arbeitssicherheit? Dann lesen Sie unsere Story über Absturzprävention mit YouTuber Varion.

Artikel jetzt teilen!

Weitere Artikel

Newsletter-Anmeldung

DACH-Ticker

Valentin Bremer gewinnt German Craft Skills 2024 der Dachdecker

Der Sieger der German Craft Skills 2024 Valentin Bremer kommt aus Hessen und hat von 200 möglichen Punkten 178,70 erreicht. Den zweiten Platz belegte John Seltmann aus Sachsen, Dritter wurde Linus Esseln, der Landessieger aus Rheinland-Pfalz. Bremer und Seltmann haben sich für die 30. IFD-Weltmeisterschaft junger DachdeckerInnen im Jahr 2026 qualifiziert. „Es ist immer wieder eine große Freude zu sehen, wie sehr sich junge Menschen für ihr Handwerk begeistern“, erklärte ZVDH-Vizepräsident Jan Voges, der als Zuschauer vor Ort war.

30. Oktober 2024

Georg Harrasser wird neuer Geschäftsführer bei Nelskamp

Georg Harrasser übernimmt ab November 2024 die Geschäftsführung der Dachziegelwerke Nelskamp. Der 58-jährige Maschinenbauingenieur ist ein alter Bekannter in der Bedachungsbranche. Nach mehr als 25 Jahren bei der BMI Group war Harrasser zuletzt als Präsident bei der Carlisle Construction Materials Europe tätig. Er folgt auf Heiner Nelskamp, der im Mai 2024 als Geschäftsführer in Rente gegangen ist. „Nelskamp ist ein bekannter Name und wird als ein führender Hersteller von Dacheindeckungsmaterial in Deutschland sehr geschätzt. Der Ausbau des deutschen sowie internationalen Geschäfts ist eine spannende Aufgabe, auf die ich mich sehr freue“, so Harrasser.

17. September 2024

A. Ewald Kreuzer wird Ehren-Landesinnungsmeister der bayerischen Dachdecker

Nach Abschluss der Neuwahlen der Vorstandschaft auf dem jüngsten Landesverbandstag der bayerischen Dachdecker stellte der neu gewählte Landesinnungsmeister Mario Kunzendorf den Antrag, A. Ewald Kreuzer für seine herausragenden Verdienste während seiner knapp 20-jährigen Amtszeit als Landesinnungsmeister zum Ehren-Landesinnungsmeister zu ernennen. Kunzendorf bekräftigte die Aussage von ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, dass mit der Zeit von Kreuzer als Landesinnungsmeister eine „Ära“ zu Ende gehe und ergänzte, dass dieser Begriff selten treffender hätte sein können.

18. Juli 2024

ifo Institut erhöht Prognose auf 0,4 Prozent Wirtschaftswachstum für 2024

Das ifo Institut hat seine Prognose für das Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr auf 0,4 Prozent heraufgesetzt, von 0,2 Prozent bislang. Im kommenden Jahr dürfte es sich beschleunigen auf 1,5 Prozent. „Es entsteht gerade neue Hoffnung“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. „Die deutsche Wirtschaft arbeitet sich langsam aus der Krise. Das zweite Halbjahr 2024 dürfte deutlich besser ausfallen als das erste.“ Gleichzeitig wird die Inflation abflauen, von 5,9 Prozent im vergangenen Jahr auf 2,2 Prozent in diesem und auf nur noch 1,7 Prozent im kommenden Jahr.  

20. Juni 2024

17 Prozent weniger Baugenehmigungen im April 2024 als im Vorjahr

Im April 2024 wurde in Deutschland der Bau von 17 600 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 17 Prozent oder 3600 Baugenehmigungen weniger als im April 2023. Im Vergleich zum April 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen sogar um 43,5 Prozent oder 13 500 Wohnungen. Von Januar bis April 2024 wurden 71 100 Wohnungen genehmigt. Das waren 21 Prozent oder 18 900 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. „Deutschlands Wohnungsnot verschärft sich weiter. Was heute nicht genehmigt wird, können wir morgen nicht bauen und wird den Mieterinnen und Mietern am Markt fehlen“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

18. Juni 2024

Bundesweite Zoll-Razzia gegen Ring von Dachdecker-Betrügern

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist mit einer Großrazzia unter anderem im Raum Osnabrück und Leer gegen ein illegales Netzwerk sogenannter fliegender Dachdecker vorgegangen. Bei den Ermittlungen gegen Dachdecker-Betrüger geht es unter anderem um den Vorwurf Schwarzarbeit. Laut Staatsanwaltschaft Osnabrück vollstreckten in einer Razzia 590 Zollbeamte mehr als hundert Durchsuchungsbeschlüsse in Niedersachsen, Hamburg und Berlin. Außerdem unterstützten Spezialkräfte der Polizei die Durchsuchungen von Wohnungen und Gebäuden. Es wurden laut Staatsanwaltschaft Arrestbeschlüsse in Höhe von mehr als 800 000 Euro erwirkt. Es seien deshalb umfangreiche Vermögenswerte in bar sichergestellt worden.

4. Juni 2024

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe steigt im Februar 2024 erstmals wieder an

Der reale, also preisbereinigte Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar 2024 gegenüber Januar 2024 kalender- und saisonbereinigt um 1,8 Prozent gestiegen. Das gilt auch für die Umsätze, die sich sogar um 2 Prozent erhöhten. Der Auftragseingang nahm im Hochbau um 0,5 und im Tiefbau um 2,9 Prozent zu. Auch gegenüber dem Februar 2023 gibt es eine Steigerung um 0,9 Prozent.

25. April 2024

Positiver Trend im Dachdeckerhandwerk: Steigerung der Azubizahlen

Die aktuellen Zahlen zeigen einen erfreulichen Anstieg der Azubizahlen im Dachdeckerhandwerk. Derzeit erlernen 8490 junge Menschen diesen Beruf, was einem leichten Anstieg um 0,75 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 8427 Auszubildenden entspricht. Rolf Fuhrmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), betont die positive Entwicklung trotz der allgemeinen Ausbildungssituation und intensiver Konkurrenz mit anderen Berufen.

7. Februar 2024

Holzhandel erzielt im Jahr 2023 deutlich weniger Umsatz

Das schwierige wirtschaftliche Umfeld verbunden mit einer sehr schwachen Baukonjunktur sorgten beim deutschen Holzhandel 2023 insgesamt für einen Umsatzrückgang von 15 Prozent. Teilweise ist dieser Umsatzrückgang aber auch weiter nachgebenden Preisen geschuldet. Die Jahresauswertung des monatlichen GD Holz Betriebsvergleiches zeigt deutlich, dass die schwachen Absatzmärkte im vergangenen Jahr voll auf die Umsatzentwicklung der Branche durchgeschlagen haben. Alle wichtigen Sortimente im Holzhandel sind von diesem Umsatzrückgang betroffen, am stärksten Schnittholz mit einem Umsatzrückgang von 24 Prozent.

2. Februar 2024

ifo Institut: Rentenalter an steigende Lebenserwartung koppeln

Das ifo Institut Dresden hat sich dafür ausgesprochen, das Rentenalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. „Einige unserer Nachbarländer haben das bereits beschlossen, so die Niederlande, Schweden und Finnland“, sagt ifo-Rentenexperte Joachim Ragnitz. In den Niederlanden werde folgende Regel angewendet: Wenn die Menschen drei Jahre länger leben, müssen sie zwei Jahre länger arbeiten und bekommen ein Jahr länger Rente. Das Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen würde damit auch nach dem Jahr 2040 stabil bei rund 40 Prozent liegen und nicht auf fast 50 Prozent steigen, wie derzeit prognostiziert. 

16. Januar 2024