Schulungspflicht für PU-Bauschaum gilt ab August 2023
Bild von Fenstereinbau mit PU-Bauschaum

Schulungspflicht für PU-Bauschaum gilt ab August 2023

30. März 2023

 · Michael Podschadel

Der Stichtag für die im Vorjahr eingeführte PU-Schulungspflicht kommt immer näher. Wer als Dachdecker oder Zimmerer mit PU-Bauschaum arbeitet, muss spätestens bis 24. August 2023 eine Schulung absolviert haben und den sicheren Umgang nachweisen können. So regelt es die Chemikalienverordnung REACH für die EU. Betriebe, die noch keine Schulung mitgemacht haben, sollten zeitnah einen Termin für ihre Mitarbeiter einplanen und vereinbaren.

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Ab 24. August darf ohne vorherige Schulung kein PU-Bauschaum mehr auf Baustellen verwendet werden. (Foto: PDR)

PU-Bauschaum enthält gefährliche Diisocyanate

Montageschaum, Holzleim, Lacke und Klebstoffe – sie alle enthalten oft gesundheitsgefährdendes Polyurethan (PU) und verursachen bei falscher Anwendung Haut- oder Atemwegserkrankungen wie Asthma. Dabei entsteht PU aus einer Reaktion von Polyolen und Diisocyanaten – und eben diese Diisocyanate sind ein Risiko für die Gesundheit. Sind PU-Materialien noch nicht ausgehärtet, gelten sie als giftig und krebsverdächtig.

Unsachgemäße Verwendung führt zu Erkrankungen

Tatsächlich erleiden laut BG Bau europaweit jährlich rund 5000 Menschen Erkrankungen, die durch eine unsachgemäße Verwendung von PU-Produkten ausgelöst werden. Allein aus Gründen der Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter ist deshalb eine Schulung für den sicheren Umgang mit Baustoffen auf Basis von Polyurethan empfehlenswert – und mittlerweile auch Pflicht.

Bild von Arbeit mit PU-Bauschaum
PU-Bauschäume verursachen bei falscher Anwendung und ohne Schutz Haut- und Atemwegserkrankungen.

Schulungen sind in Präsenz oder online möglich

Die REACH-Beschränkungsregelung für Diisocyanate wurde im August 2020 veröffentlicht. Drei Jahre später, am 24. August 2023, ist der Stichtag, an dem Beschäftigte, die mit PU-Materialien arbeiten, spätestens die erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Schulung nachweisen müssen. Die Regelung gilt für alle gewerblichen und industriellen Verwender, wie es heißt, und damit auch für Dachdecker und Zimmerer. Die Schulungen können in Präsenz, aber ebenso online absolviert werden. Wichtig ist, dass der abschließende Test bestanden wird. Nur dann wird das notwendige Zertifikat erteilt.

Bild von Arbeit mit PU-Bauschaum
Schulungen für die Mitarbeiter sind online und in Präsenz möglich. (Foto: PDR)

Unterschiedliche Schulungsgrade nach Tätigkeit

Der Verband der Europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) hat ein dreistufiges Schulungskonzept für den sicheren Umgang mit Diisocyanaten erarbeitet. Unterschieden werden dabei:

Eine Allgemeine Schulung (Stufe 1)

Eine Aufbauschulung (Stufe 2) 

Eine Fortgeschrittenen-Schulung (Stufe 3). 

Bild von Arbeit mit PU-Bauschaum
Die Schulungen im Umgang mit PU-Bauschaum sind kostenlos.

Verbände bieten kostenfreie Online-Schulungen

Auf der auch deutschsprachigen Website Safe Use of Diisocyanates, die gemeinsam von verschiedenen europäischen Verbänden verantwortet wird, stehen zahlreiche Online-Kurse zur Verfügung. Unter dem Punkt „Liste der Schulungen“ führt ein unkompliziertes Menü Interessierte zu einer PU-Schulung, die zum eigenen Gewerk passt. Auch die BG Bau bietet auf ihrer Website einen Überblick der geeigneten Online-Angebote für die Bauwirtschaft inklusive Verlinkungen. Hier finden Beschäftigte schnell zum richtigen Kurs. Zudem ist auf der Seite ein Code für eine kostenfreie Teilnahme zu finden.

PU-Bauschaum-Schulungen alle fünf Jahre auffrischen

Wie wichtig es ist, den Stichtag nicht verstreichen zu lassen, haben die meisten Dachdecker und Zimmerer hoffentlich bereits bemerkt. Denn die entsprechenden Produkte mit PU-Bauschaum werden schon seit einiger Zeit mit einem Hinweis auf die verpflichtende Schulung versehen. Allerdings ist es mit einer einmaligen Teilnahme nicht getan. Wer ein Zertifikat erwirbt, hat einen für fünf Jahre gültigen Nachweis – dann muss die Schulung erneut besucht und erfolgreich absolviert werden.

Bild von Arbeit mit PU-Bauschaum
PU-Schulungen müssen alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

Arbeitsschutzunterweisung ebenfalls notwendig

Aber Vorsicht: Eine Schulung zur sicheren Verwendung von PU-Bauprodukten ersetzt nicht die Unterweisung gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung. Letztere muss ebenfalls erfolgen, inklusive der Umsetzung von Schutzmaßnahmen, wie Handschuhe, Brillen oder lange Kleidung, um jeden Hautkontakt mit dem flüssigen PU-Bauschaum zu vermeiden.

Praxistipps für die Arbeit mit PU-Bauschaum

Im Alltag auf dem Bau ist besonders die Arbeit mit flüssigem Polyurethan riskant. Wer etwa PU-Bauschaum versprühen oder PU-Stoffe vergießen muss, sollte unbedingt auf entsprechende Schutzmaßnahmen und die passende persönliche Schutzausrüstung (PSA) achten. Schutzhandschuhe, Schutzbrillen und lange Kleidung verhindern einen direkten Kontakt mit PU-Schaum und PU-Klebern. Außerdem sollten geschlossene Arbeitsbereiche sehr gut gelüftet werden, solange der PU-Schaum nicht ausgehärtet ist.

Bild von Arbeit mit PU-Bauschaum
Schutzhandschuhe, Schutzbrillen und lange Kleidung verhindern einen direkten Kontakt mit PU-Schaum.

Ausgehärteter PU-Schaum ist ungefährlich

PU-Bauschaum ist wegen seiner flexiblen Einsatzmöglichkeit beliebt und aus der Baubranche kaum wegzudenken. Er findet sich in nahezu jedem Gebäude. Wer sich um die Gesundheit seiner Mitarbeiter sorgt, sollte wissen, dass PU-Bauschaum nur im flüssigen Zustand gefährlich ist.  Verarbeitete und vollständig ausgehärtete PU-Produkte gelten als gesundheitlich unbedenklich. Das hat auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt. Vorsicht ist also während der Verarbeitung geboten – für geschulte und vorsichtig in Schutzkleidung arbeitende Dachprofis ist das Gesundheitsrisiko also gering.

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