Bund finanziert Nachrüstung von Handwerker-Diesel
Zuschüsse für Handwerker-Diesel

Bund finanziert Nachrüstung von Handwerker-Diesel

15. Januar 2019

 · Knut Köstergarten

Mit rund 333 Millionen Euro finanziert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit Januar 2019 die Nachrüstung der Hardware bei Handwerker-Dieselfahrzeugen. Dabei können Betriebe eine Förderung beantragen, die ihren Firmensitz in einer der 65 Städte oder den dort angrenzenden Landkreisen haben, die von Grenzwertüberschreitungen mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter betroffen sind. Hinzu kommen auch Betriebe, die in einer dieser Städte mehr als 25 Prozent ihrer Aufträge oder Umsätze erwirtschaften. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erhofft sich von der Nachrüstung der Diesel-Hardware bei Kleinlastern eine Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung um bis zu 85 Prozent.

Seit Anfang diesen Jahres können Handwerker einen Zuschuss für die Nachrüstung ihrer Handwerker-Diesel stellen.
Seit Anfang diesen Jahres können Handwerker einen Zuschuss für die Nachrüstung ihrer Handwerker-Diesel stellen.

Förderung für Handwerker-Diesel von 2,8 bis 7,5 Tonnen

Förderfähig sind gewerblich genutzte Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen sowie 3,5 bis 7,5 Tonnen. Hierfür muss eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Einsparziele in Höhe von bis zu 85 Prozent auch im Realbetrieb erreicht werden. Die Nachrüstung der Kleinlaster ist weniger komplex als bei den Pkw. Es gibt hier deutlich weniger Modellvarianten und zudem ist oftmals mehr Bauraum vorhanden. Das Verkehrsministerium hat dafür technische Anforderungen erarbeitet, die jetzt von den Herstellern für die jeweiligen Nachrüstsysteme umgesetzt werden müssen.

Mehrere tausend Euro Förderung für Handwerker-Diesel

Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen laut Verkehrsministerium bei leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen zwischen 4.000 bis 8.000 Euro, bei den schweren Fahrzeugen zwischen 6.000 bis 12.000 Euro. Die Anträge für Nachrüstsysteme können bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden.  Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße.

Wichtig sind die Terminfristen der Antragstellung. Wer bis zum 31. Mai 2019 einen Zuschuss beantragt, kann bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen einen Höchstbetrag von 3.800 Euro und bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen einen Höchstbetrag von 5.000 Euro erhalten. Erfolgt der Antrag erst ab dem 1. Juni 2019, reduziert sich der Höchstbetrag deutlich auf 3.000 Euro sowie 4.000 Euro.

Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen laut Verkehrsministerium bei leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen zwischen 4.000 bis 8.000 Euro, bei den schweren Fahrzeugen zwischen 6000 bis 12.000 Euro.
Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen laut Verkehrsministerium bei leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen zwischen 4.000 bis 8.000 Euro, bei den schweren Fahrzeugen zwischen 6.000 bis 12.000 Euro.

Diesel-Fahrverbote in Großstädten bedrohen Handwerker

In diesem Jahr müssen sich Handwerker in einigen Großstädten auf Fahrverbote in den Innenstädten einstellen. Wenn sie noch auf Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 oder älter setzen. Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hans-Peter Wollseifer, glaubt nicht an Fahrverbote für die Betriebe. „Das Bundesverwaltungsgericht hat Ausnahmen für Handwerker erlaubt. Sie werden sich entsprechende Genehmigungen bei der Kommune holen müssen, aber das wird natürlich Zeit und Geld kosten.“ Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar 2018 Diesel-Fahrverbote grundsätzlich ermöglicht.

In folgenden deutschen Städten wurden Diesel-Fahrverbote von den Gerichten verhängt:

Aachen: Mitte November 2018 hat der Stadtrat einen Luftreinhalteplan für die Umweltzone verabschiedet. Dieser soll das örtliche Verwaltungsgericht von einem Verzicht auf Fahrverbote überzeugen.

Berlin: Ab Juli 2019 sollen elf besonders belastete Abschnitte von acht Straßen in der Innenstadt für Diesel der Schadstoffklassen Euro 5 oder älter gesperrt sein, etwa die Leipziger Straße und die Friedrichstraße.

Bonn: Hier soll das gerichtliche Fahrverbot ab April 2019 auf zwei Straßen in der Innenstadt gelten, für Euro-4-Diesel und ältere Fahrzeuge. Das Land Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, gegen die geplanten Fahrverbote in den vier betroffenen Städten im Bundesland in Berufung zu gehen. Das sind neben Bonn bislang Essen, Gelsenkirchen und Köln.

Essen: In der Stadt mitten im Ruhrgebiet hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sogar ein Fahrverbot für eine Autobahn angeordnet. Die A40, eine der wichtigsten Verkehrsadern quer durch das Ruhrgebiet, soll ein Fahrverbot für Diesel erhalten. Außerdem wären 18 der 50 Stadtteile Essens von Fahrverboten betroffen. Ab Juli 2019 an sollen dort nur noch Diesel der Schadstoffklasse Euro 5 oder höher fahren dürfen. Dieses Verbot soll ab September verschärft werden und auch Euro 5 beinhalten.

Frankfurt: Hier sollen ab Februar 2019 Euro-4-Diesel und ältere Fahrzeuge Fahrverbote innerhalb der Umweltzone im Frankfurter Autobahndreieck erhalten. Ab September kommt die Verschärfung auf Euro-5-Diesel.

Gelsenkirchen: Hier gibt es ab Juli 2019 Fahrverbote auf der Hauptverkehrsader Kurt-Schumacher-Straße. Nur Diesel der Schadstoffklasse Euro 6 dürfen dort noch fahren.

Hamburg: Hier gelten schon seit Ende Mai 2018 Fahrverbote im Stadtteil Altona-Nord, auf einem 580 Meter langen Abschnitt der Max-Brauer-Allee und auf 1,6 Kilometern der Stresemannstraße, einer der zentralen Ost-West-Verbindungen in Hamburg. Hier dürfen nur noch Diesel-Fahrzeuge ab der Schadstoffklasse Euro 6 fahren.

Köln: Hier soll das Fahrverbot ab April 2019 an für die fast das gesamte Stadtzentrum umfassende und 88 Quadratkilometer große Umweltzone gelten. Ausgeschlossen sind Euro-4-Diesel und ältere, ab September 2019 auch Euro-5-Diesel.

Mainz: Wenn die Stadt nicht im ersten Halbjahr 2019 ihre Grenzwerte einhält, muss sie Fahrverbote verhängen. So urteilte das örtliche Verwaltungsgericht.

Stuttgart: Hier gelten die Fahrverbote für die Umweltzone in der City schon vom Jahreswechsel 2018/2019 an für Euro-4-Diesel und ältere.

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