Neue Gerüstbau-Regel: was Dachdecker tun müssen

Neue Gerüstbau-Regel: was Dachdecker tun müssen

Die aktualisierte Gerüstbau-Regel stellt unmissverständlich klar: Veränderungen am Gerüst dürfen ausschließlich vom Gerüsthersteller vorgenommen werden. Völlig unabhängig davon, ob das Gerüst fehlerhaft aufgebaut ist oder nicht. Deshalb gilt hier für Dachdecker-Betriebe und ihre Mitarbeiter: Finger weg, egal um welche Veränderungen oder Umbauten es geht.

Wie der Dachdecker sich gegen fehlerhaften Gerüst-Aufbau schützt

Und wenn das Gerüst nicht regelgerecht ausgeführt ist, gilt es sofort Kontakt zum Gerüstbauer aufzunehmen mit dem deutlichen Hinweis, schnell nachzubessern. Passiert das nicht zeitnah, sollte der Dachdecker dem Gerüstbauer die Ausfallzeit in Rechnung stellen. Als Ausgleich dafür, dass die Mitarbeiter auf der Baustelle warten mussten. Zudem sollte der Dachdecker beim Bauherrn eine Behinderungsanzeige einzureichen, um sich gegen eine mögliche Konventionalstrafe wegen Zeitverzögerungen abzusichern.

Gerüstbau-Regel
Inaugenscheinnahme des Gerüstes heißt, dass der Dachdecker die Basics wie Standfestigkeit oder Seitenschutz checken muss.

Gerüstbau-Regel: was der Dachdecker vorab prüfen muss

Der Gerüstbauer hat die regelgerechte Ausführung und Prüfung zu dokumentieren. Dafür bringt er im Aufgangsbereich eine Kennzeichnung an, wo Dachdecker die wichtigsten Daten zur Nutzung ablesen können. An die gilt es sich zu halten. Prüfen muss der Dachdecker das Gerüst dennoch vorab durch die sogenannte Inaugenscheinnahme. Was beinhaltet das? Inaugenscheinnahme meint genau dies: Dass man eine sorgfältige Sichtkontrolle durchführt. Das beinhaltet nicht die Prüfung jedes Details, sondern den Blick auf die wichtigsten Kriterien.

Um die Standsicherheit zu prüfen, kann ein Dachdecker selbstverständlich keine statischen Tests durchführen. Ob das Gerüst aber auf einem festen, tragfähigen Untergrund steht oder teils schon einsinkt, ist mit einem Blick zu erkennen. Gleiches gilt für fehlenden Seitenschutz. Stellt man hier einen Mangel fest, sollte der Bauherr informiert werden.

Gerüstbau-Regel: Seitenschutz notwendig für sicheres Arbeiten

Klassisches Beispiel einer Veränderung am Gerüst ist das temporäre Entfernen des Seitenschutzes, um Baumaterial einfacher aufs Gebäude zu transportieren können. Dieser Eingriff in die Konstruktion ist auf Baustellen gängige Praxis. Das Problem dabei: Allzu oft wird der Seitenschutz nicht wieder eingesetzt. Stürzt dann ein Mitarbeiter vom Gerüst, kann der Gerüsthersteller nicht in die Verantwortung genommen werden.

Gerüstbau-Regel
Gerade bei hohen Gerüsten ist die oberste Gerüstebene besonders wichtig. Denn diese ist ein oft frequentierter Arbeitsbereich.

Auf das Vorhandensein des vorgeschriebenen Seitenschutzes zu achten, ist für jeden Gerüstnutzer eine der wichtigsten Aufgaben. Entfernte Rohre und andere Bauteile wieder einzusetzen, im schlimmsten Fall sogar erst einmal wiederfinden zu müssen, ist zwar ärgerlich und kostet Zeit. Es kann in der Folge aber Leben retten. Besonderes Augenmerk sollten Dachdecker dabei auf die oberste Gerüstlage richten. Denn diese zählt zu den Arbeitsbereichen und die bei Ausrutschern auf dem Dach vor einem Sturz bewahren soll. Fehlt hier oder an anderer Stelle der Seitenschutz oder ist nicht auffindbar, darf natürlich nicht gearbeitet werden.

Auch wenn ein Dachdecker mehr Gewicht auf das Gerüst bringt, als die angegebene Lastklasse zulässt, ist er bei einem Unfall oder einer Beschädigung des Gerüsts voll in der Verantwortung.

Gerüstbau-Regel: Verantwortlichkeiten werden präziser geklärt

Die Gerüstbau-Regel (TRBS 2121 Teil 1) nimmt in der aktualisierten Form deutlich auch Dachdecker und Zimmerer als Gerüstnutzer in die Verantwortung. Dies ist in erster Linie eine genauere Ausformulierung einer Sicherheitsregel, die zuvor schon galt und von vielen Betrieben auch beherzigt wurde. In manchen Punkten gibt es jedoch sinnvolle Präzisierungen, um Fragen der Verantwortlichkeit jetzt im Vorfeld eindeutiger klären zu können. Grundsätzlich kam man resümieren: Je größer das allgemeine Sicherheitsverständnis aller beteiligten Gewerke ist, desto geringer bleibt der Kontrollaufwand für die einzelnen Beteiligten.

Sie interessieren sich für das Thema Arbeitssicherheit. Dann lesen Sie unseren Bericht über Absturzsicherung Dach: Auf- und Abstieg mit Leitern.

Artikel jetzt teilen!

Weitere Artikel

Newsletter-Anmeldung

DACH-Ticker

A. Ewald Kreuzer wird Ehren-Landesinnungsmeister der bayerischen Dachdecker

Nach Abschluss der Neuwahlen der Vorstandschaft auf dem jüngsten Landesverbandstag der bayerischen Dachdecker stellte der neu gewählte Landesinnungsmeister Mario Kunzendorf den Antrag, A. Ewald Kreuzer für seine herausragenden Verdienste während seiner knapp 20-jährigen Amtszeit als Landesinnungsmeister zum Ehren-Landesinnungsmeister zu ernennen. Kunzendorf bekräftigte die Aussage von ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, dass mit der Zeit von Kreuzer als Landesinnungsmeister eine „Ära“ zu Ende gehe und ergänzte, dass dieser Begriff selten treffender hätte sein können.

18. Juli 2024

ifo Institut erhöht Prognose auf 0,4 Prozent Wirtschaftswachstum für 2024

Das ifo Institut hat seine Prognose für das Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr auf 0,4 Prozent heraufgesetzt, von 0,2 Prozent bislang. Im kommenden Jahr dürfte es sich beschleunigen auf 1,5 Prozent. „Es entsteht gerade neue Hoffnung“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. „Die deutsche Wirtschaft arbeitet sich langsam aus der Krise. Das zweite Halbjahr 2024 dürfte deutlich besser ausfallen als das erste.“ Gleichzeitig wird die Inflation abflauen, von 5,9 Prozent im vergangenen Jahr auf 2,2 Prozent in diesem und auf nur noch 1,7 Prozent im kommenden Jahr.  

20. Juni 2024

17 Prozent weniger Baugenehmigungen im April 2024 als im Vorjahr

Im April 2024 wurde in Deutschland der Bau von 17 600 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 17 Prozent oder 3600 Baugenehmigungen weniger als im April 2023. Im Vergleich zum April 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen sogar um 43,5 Prozent oder 13 500 Wohnungen. Von Januar bis April 2024 wurden 71 100 Wohnungen genehmigt. Das waren 21 Prozent oder 18 900 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. „Deutschlands Wohnungsnot verschärft sich weiter. Was heute nicht genehmigt wird, können wir morgen nicht bauen und wird den Mieterinnen und Mietern am Markt fehlen“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

18. Juni 2024

Bundesweite Zoll-Razzia gegen Ring von Dachdecker-Betrügern

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist mit einer Großrazzia unter anderem im Raum Osnabrück und Leer gegen ein illegales Netzwerk sogenannter fliegender Dachdecker vorgegangen. Bei den Ermittlungen gegen Dachdecker-Betrüger geht es unter anderem um den Vorwurf Schwarzarbeit. Laut Staatsanwaltschaft Osnabrück vollstreckten in einer Razzia 590 Zollbeamte mehr als hundert Durchsuchungsbeschlüsse in Niedersachsen, Hamburg und Berlin. Außerdem unterstützten Spezialkräfte der Polizei die Durchsuchungen von Wohnungen und Gebäuden. Es wurden laut Staatsanwaltschaft Arrestbeschlüsse in Höhe von mehr als 800 000 Euro erwirkt. Es seien deshalb umfangreiche Vermögenswerte in bar sichergestellt worden.

4. Juni 2024

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe steigt im Februar 2024 erstmals wieder an

Der reale, also preisbereinigte Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar 2024 gegenüber Januar 2024 kalender- und saisonbereinigt um 1,8 Prozent gestiegen. Das gilt auch für die Umsätze, die sich sogar um 2 Prozent erhöhten. Der Auftragseingang nahm im Hochbau um 0,5 und im Tiefbau um 2,9 Prozent zu. Auch gegenüber dem Februar 2023 gibt es eine Steigerung um 0,9 Prozent.

25. April 2024

Positiver Trend im Dachdeckerhandwerk: Steigerung der Azubizahlen

Die aktuellen Zahlen zeigen einen erfreulichen Anstieg der Azubizahlen im Dachdeckerhandwerk. Derzeit erlernen 8490 junge Menschen diesen Beruf, was einem leichten Anstieg um 0,75 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 8427 Auszubildenden entspricht. Rolf Fuhrmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), betont die positive Entwicklung trotz der allgemeinen Ausbildungssituation und intensiver Konkurrenz mit anderen Berufen.

7. Februar 2024

Holzhandel erzielt im Jahr 2023 deutlich weniger Umsatz

Das schwierige wirtschaftliche Umfeld verbunden mit einer sehr schwachen Baukonjunktur sorgten beim deutschen Holzhandel 2023 insgesamt für einen Umsatzrückgang von 15 Prozent. Teilweise ist dieser Umsatzrückgang aber auch weiter nachgebenden Preisen geschuldet. Die Jahresauswertung des monatlichen GD Holz Betriebsvergleiches zeigt deutlich, dass die schwachen Absatzmärkte im vergangenen Jahr voll auf die Umsatzentwicklung der Branche durchgeschlagen haben. Alle wichtigen Sortimente im Holzhandel sind von diesem Umsatzrückgang betroffen, am stärksten Schnittholz mit einem Umsatzrückgang von 24 Prozent.

2. Februar 2024

ifo Institut: Rentenalter an steigende Lebenserwartung koppeln

Das ifo Institut Dresden hat sich dafür ausgesprochen, das Rentenalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. „Einige unserer Nachbarländer haben das bereits beschlossen, so die Niederlande, Schweden und Finnland“, sagt ifo-Rentenexperte Joachim Ragnitz. In den Niederlanden werde folgende Regel angewendet: Wenn die Menschen drei Jahre länger leben, müssen sie zwei Jahre länger arbeiten und bekommen ein Jahr länger Rente. Das Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen würde damit auch nach dem Jahr 2040 stabil bei rund 40 Prozent liegen und nicht auf fast 50 Prozent steigen, wie derzeit prognostiziert. 

16. Januar 2024

Beschäftigung auf Rekordniveau: Arbeitsmarkt zeigt sich 2023 widerstandsfähig

Im Dezember 2023 waren rund 2,6 Millionen Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum November stieg die Arbeitslosenquote saisonbedingt um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Staatssekretärin Leonie Gebers, Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Erfreulich ist, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit 35,1 Millionen im Oktober erneut einen Höchststand erreicht hat und die Nachfrage nach neuen MitarbeiterInnen im Dezember trotz weiterhin schwacher Konjunktur wieder leicht gestiegen ist. Der Arbeitsmarkt erweist sich als verlässlich und widerstandsfähig.“

8. Januar 2024

Dachdecker gilt als am wenigsten durch Künstliche Intelligenz gefährdeter Beruf

Die meisten Büroberufe halten viele Menschen nach einer repräsentativen Umfrage der Marktforscher von YouGov für akut gefährdet, durch Künstliche Intelligenz (KI) ersetzt zu werden. Besser sind die Zukunftsaussichten für die handwerklich geprägten Berufe, bei denen sich die menschliche Komponente nur sehr schwer ersetzen lässt. Den Beruf des Schreiners halten 64 Prozent der Befragten für wenig oder gar nicht gefährdet, 65 Prozent den Beruf Maler und für den Beruf Dachdecker sehen gar 71 Prozent der Befragten wenig oder gar keine Gefahr.

21. Dezember 2023