
Dachdecker Thormählen: Wenn die Lagerhalle abbrennt
10. Juni 2025
Der Anruf kam um 5.00 Uhr morgens am 31. Juli 2024. Ein Nachbar teilte Jens Uwe Thormählen mit, dass eine Halle auf dem Firmengelände brannte. „Ich bin schnell in meine Hose und dann ins Auto gesprungen. Eine knappe Minute später war ich vor Ort und sah die Flammen aus einem der Fenster schlagen“, erinnert sich der Geschäftsführer der Uwe Thormählen Dachdeckungs GmbH in Elsfleth. Er rief sofort die Feuerwehr an und gemeinsam mit zwei Männern, die zufällig vorbeifuhren und anhielten, holte Thormählen die 20 Feuerlöscher aus dem Lager. „Die haben wir ohne viel Erfolg in den brennenden Raum entleert und als die ersten Fenster über uns zersplitterten, gaben wir auf.“
80 Feuerwehrleute können Halle nicht mehr retten
Bereits um 5.25 Uhr waren die ersten Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr vor Ort. „Da dachte ich, ok, ein Teil der Halle ist verloren, aber der größere Teil kann wohl gerettet werden“, berichtet Thormählen. „Das entpuppte sich leider als naive Fehleinschätzung.“ Obwohl rund 80 Frauen und Männer der Feuerwehr im Löscheinsatz waren, konnten sie „nur noch“ verhindern, dass der Brand sich nicht auf die umliegenden Gebäude ausbreitete. Zwischendurch kam ein großer Bagger, um die Glutnester aus der Konstruktion zu befreien und bei den weiteren Löscharbeiten zu unterstützen. Am Ende glich die Lagerhalle einem Trümmerfeld.

Schadensursache Sicherungskasten
Zwei Tage nach dem Brand erschien ein Brandermittler der Polizei vor Ort und bestimmte als Schadensursache einen Sicherungskasten, eine Unterverteilung für die Elektrik. Und hier kommen wir an den Punkt, warum Jens Uwe Thormählen seine Erfahrung mit den Kollegen teilen möchte. Denn so ein Sicherungskasten ist nicht einfach ein Sicherungskasten. Wie alle anderen sogenannten betriebsfesten elektrischen Anlagen auf einem Firmengelände müssen auch die Anlagen in der Lagerhalle mindestens alle 48 Monate nach der Richtline DGUV V3 überprüft werden. „Und genau danach fragte mich der Großschadensregulierer meiner Gebäudeversicherung“, erklärt Thormählen. „Dass das Vorschrift war, wusste ich damals nicht.“

Was „grobe Fahrlässigkeit“ für Folgen hat
Doch Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Schaden. Vor allem in älteren Verträgen für Gebäudeversicherungen gibt es nämlich einen Passus, dass bei „grober Fahrlässigkeit“ die Versicherung die Erstattung der Schadenssumme um 50 Prozent kürzen kann. Und wenn es innerhalb der letzten 48 Monate keine DGUV-Prüfung gab, liegt eine „grobe Fahrlässigkeit“ vor. Ärgerlich für Jens Uwe Thormählen, der deshalb seinen Kollegen ans Herz legt, den Vertrag ihrer Gebäudeversicherung zu überprüfen, ob der den Passus „grobe Fahrlässigkeit“ enthält, und zudem die DGUV-Prüfung alle 48 Monate von einem Elektriker durchführen zu lassen.

Unterversicherung reduziert Kostenerstattung
Doch damit nicht genug: Jens Uwe Thormählen stand noch vor einem zweiten schwerwiegenden Problem. Seine Firmengebäude waren mit einem Wert von 2,5 Millionen Euro unterversichert, weil der Sachverständige der Versicherung einen tatsächlichen Wert von 3 Millionen Euro ermittelte. Das heißt: Von den Kosten von rund 1,5 Millionen Euro für den Neubau der Halle werden 20 Prozent wegen der Unterversicherung nicht erstattet. Rechnet man die bereits erwähnten 50 Prozent wegen „grober Fahrlässigkeit“ hinzu, wird klar, welch hohe Summe der Betrieb am Ende aus eigener Tasche bezahlen muss. „Und genau das kann einen kleineren Dachdeckerbetrieb schnell den Kopf kosten“, warnt Thormählen.

Versicherungen regelmäßig checken lassen
Bezahlt hat der Betrieb für die Gebäudeversicherung 2500 Euro pro Jahr. Wäre er zum Zeitpunkt des Brandes für den ermittelten Wert von drei Millionen Euro versichert gewesen, wären es nur 500 Euro mehr gewesen. Peanuts im Vergleich zu den 300 000 Euro die Thormählen wegen Unterversicherung nicht erhält. „Das Problem ist, dass sich im Tagesgeschäft niemand mit Versicherungen beschäftigt und auf solche Details achtet“, erläutert der Geschäftsführer. Er empfiehlt deshalb, sich alle paar Jahre einen Makler des Vertrauens ins Haus zu holen und alle Versicherungen durchchecken zu lassen.

Gebäudeinhaltsversicherung auf aktuellem Stand
„Einen Teil der Versicherungen haben wir bereits über die DEBAU, eine ZEDACH-Tochter, spezialisiert auf das Dachhandwerk, abgeschlossen. Die sind alle auf dem neuesten Stand“, berichtet Thormählen. Auch die wichtige Gebäudeinhaltsversicherung zählt dazu, die ebenfalls für den gesamten Betrieb berechnet wird. „Das heißt, uns wird der Inhalt der Lagerhalle vollständig ersetzt“, erklärt Thormählen. Für wichtig hält er auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung. „Wir konnten weiterarbeiten, aber das kann bei einem Brand auch anders sein, je nachdem, welches Gebäude betroffen ist“, weiß der Dachdecker-, Zimmerer- und Klempnermeister. „Nicht mehr arbeiten können, bedeutet, keine Einnahmen mehr zu haben.“
Großer Dank an Feuerwehr und Nachbarn
Doch noch einmal zurück zum Brand der Lagerhalle. Da möchte sich Jens Uwe Thormählen ganz herzlich bedanken. Einmal bei den Feuerwehrleuten, „die superschnell vor Ort waren und sehr engagiert gelöscht haben“, und bei den Nachbarn. „Ihre Hilfsbereitschaft hat mich ebenfalls stark beeindruckt. In Windeseile war ein Brötchenbuffet mit Kaffee und anderen Getränken bereitgestellt, sodass die Zeit, bis die Feldküche aufgebaut wurde, kulinarisch überbrückt werden konnte.“
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