Dachdecker Mindestlohn 2026: plus 3,8 Prozent für Gesellen
16. Oktober 2025
Auf einen neuen, höheren Dachdecker Mindestlohn 2026 haben sich die Tarifparteien, der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), jüngst in Köln geeinigt. Der Abschluss gilt für drei Jahre – vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028.
Mindestlohn für Gesellen steigt in drei Stufen
Besonders stark profitieren Gesellen, also gelernte Fachkräfte vom vereinbarten Dachdecker Mindestlohn 2026. Sie erhalten eine Anhebung in drei Stufen auf:
• 1. Januar 2026: 16,60 Euro
• 1. Januar 2027: 17,10 Euro
• 1. Januar 2028: 17,60 Euro
Mit diesem Ergebnis tragen die Tarifvertragsparteien sowohl den politischen als auch den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Durch die Anhebung um 3,8 Prozent im Jahr 2026 sowie um 3,0 Prozent in 2027 und 2,9 Prozent in 2028 liegt der Dachdecker Mindestlohn 2026 für Gesellen weiterhin deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, den die Mindestlohnkommission der Sozialpartner festlegt und der von der Bundesregierung umgesetzt wird.

„Ein starkes Signal für die Branche“
„Wir haben den Mindestlohn für gelernte Fachkräfte deutlich angehoben. Damit erreichen wir spürbare Lohnsteigerungen für unsere Mitglieder – auch in Betrieben ohne Tarifbindung und in Entsendebetrieben. Wir schaffen Schutz vor Dumpingwettbewerb und sorgen für faire, verlässliche Arbeitsbedingungen. Das ist ein starkes Signal für die ganze Branche“, erklärt Carsten Burckhardt stellvertretender Bundesvorsitzender der IG Bau und Verhandlungsführer für die Beschäftigten zum neuen Dachdecker Mindestlohn 2026.

Dachdecker Mindestlohn 2026 gilt für alle Beschäftigten
Das Wichtigste beim Dachdecker Mindestlohn 2026 ist, dass er für alle Beschäftigten gilt. Jeder Dachdecker hat also ein Anrecht auf diese Erhöhung. Die sogenannte Allgemeinverbindlichkeit für den Tarifvertrag Mindestlohn wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt und bewilligt.
Das ist der zentrale Unterschied zum normalen Tarifvertrag zwischen dem ZVDH und dem Sozialpartner, der IG Bau. Die dort im November 2024 beschlossenen Lohnerhöhungen von insgesamt knapp zehn Prozent gelten nur für die Beschäftigten von Betrieben, die diese Einigung auf freiwilliger Basis tatsächlich umsetzen. Und das sind im Dachdeckerhandwerk längst nicht alle, trotz des vielfach beklagten Mangels an Fachkräften.
Hier gibt es alle Infos zum aktuellen Dachdecker Tarifvertrag 2024 bis 2027.

Mindestlohn für ungelernte Dachdecker steigt nur leicht
Der Dachdecker Mindestlohn 2026 für ungelernte Arbeitskräfte steigt ab 1. Januar einmalig von derzeit 14,35 Euro auf 14,96 Euro und wird auf diesem Niveau bis Ende 2028 eingefroren. Das heißt letztlich, dass es dann 2028 keinerlei Abstand mehr zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn geben wird. Letzterer wird bis 2017 auf 14,60 Euro angehoben und vermutlich 2028 bereits über 15 Euro steigen.
„Sichern faire Löhne im Dachdeckerhandwerk“
ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, der auf Arbeitgeberseite die Verhandlungen führte, erklärt: „Mit diesem Tarifergebnis sichern wir einerseits faire Löhne im Dachdeckerhandwerk, andererseits schaffen wir Planungssicherheit für unsere Betriebe.“ Der Mindestlohn für ungelernte Mitarbeiter werde künftig eng am allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn orientiert. „Damit bleibt der Anreiz für eine qualifizierte Ausbildung im Dachdeckerhandwerk erhalten. Zugleich sorgt die dreijährige Laufzeit für Stabilität in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit.“

Tarifpartnerschaft funktioniert
Carsten Burckhardt von der IG Bau hebt in seinem Fazit hervor, „dass das Dachdeckerhandwerk zeigt, wie Tarifpartnerschaft funktionieren kann – fair, respektvoll und mit Vorbildcharakter für andere Handwerksbranchen. Nach intensiven, aber fairen Verhandlungen ist es gelungen, den Branchenmindestlohn für HelferInnen auch in den kommenden Jahren oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns zu sichern.“
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